Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von keinnamemehrfrei am 06.02.2014, 9:20 Uhr

@lalei

da wurdest du ja gepflegt über den Tisch gezogen. im bv bleibt einem aller urlaubsanspruch erhalten. die acht Tage hätten dir nach dem mutterschutz bzw der elternzeit zugestanden (wenn das bv bis zum mutterschutzbeginn ausgestellt worden wäre). ich hoffe so veräppelt dich diesmal keiner!

 
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