Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von nightnurse3, 38. SSW am 28.10.2008, 10:07 Uhr

@elki

Das ist so nicht richtig.Bei einem BV bekommt man das Gehalt,welches man vor Bekanntwerden der SS bezogen hat.Durch ein BV darf der werdenden Mutter kein Nachteil entstehen!
Also selbst wenn sie vorrübergehend weniger Geld durch weniger Arbeit bekommt,muß sie ab dem BV wieder das volle Gehalt erhalten.
LG

 
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