Geschrieben von SilkeJulia am 12.10.2006, 16:39 Uhr |
wo ichs gerad lese!
Hallo,
nein, das geht nicht.
Laut geltendem deutschen Recht dürfen Kinder keine Doppel-Nachnamen tragen, es sei denn, dieser ist bereits Familienname (kommt nur sehr sehr selten vor).
Also: Euer Kind darf entweder deinen ODER den Nachnamen deines Freundes bekommen.
Selbst wenn ihr heiratet und beide auch den Namen des anderen annehmt, muss EIN Name zum Familiennamen bestimmt werden und nur den bekommen die gemeinsamen Kinder.
LG,
Silke
- wo ichs gerad lese! - juchee, 35. SSW 12.10.06, 16:32
- Re: wo ichs gerad lese! - anjal , 29. SSW 12.10.06, 16:34
- Re: wo ichs gerad lese! - SilkeJulia 12.10.06, 16:39
- Re: wo ichs gerad lese! - MamaLuna06, 32+5:-). SSW 12.10.06, 16:39
- Re: wo ichs gerad lese! - juchee, 35. SSW 12.10.06, 16:44
- Re: wo ichs gerad lese! - Janetwins+1 12.10.06, 18:30
- nur nach ausländischem namensrecht..... - gatubella, ausgekugelt seit 08.09.20 12.10.06, 18:49
- vielen Dank für eure Antworten - juchee, 35. SSW 12.10.06, 19:03
- @janetwins+1 - MamaLuna06, 32+5 :-). SSW 12.10.06, 20:11
- kenne auch einen Fall - SilkeJulia 12.10.06, 20:19
- Re: vielen Dank für eure Antworten - Aprilscherz 12.10.06, 22:12