Geschrieben von Jessi21, 35. SSW am 01.06.2007, 10:26 Uhr |
Wie ist das mit der Haushaltshilfe??? Wer kennt sich aus??
Hallo ihr Kugelnden,
ich habe gerade mit meiner Krankenkasse gesprochen, und wegen einer Haushaltshilfe gefragt. Man kann sie wohl bis zu 26 Wochen pro kalenderjahr haben. Wie ist das wenn ich meine Schwester nehme, die noch kein Einkommen hat, weil sie das ABI macht!? Wird sie dann auch bezahlt von der KK?? Oder muss ich mir einen suchen der dann unbezahlten Urlaub nimmt bzw. der ein Einkommen hat???!!!???
Freue mich über jede Antwort
LG
Jessy
Re: Wie ist das mit der Haushaltshilfe??? Wer kennt sich aus??
Antwort von Mariposa, 30. SSW am 01.06.2007, 12:21 Uhr
Ich kenne mich damit leider auch nicht aus, aber ich habe mal gelesen, daß in diesem Fall deine Schwester auf jeden Fall deutlich weniger Geld bekommt als eine Nicht-Verwandte von Dir - weil sie verwandt ist, nicht weil sie noch Abi macht. Ansonsten vermute ich mal, daß es egal ist, ob die Person ein Einkommen hat oder sogar hauptberuflich Haushaltshilfe ist... Aber da mußt du noch mal bei der KK nachfragen.
LG, Mari
Re: Wie ist das mit der Haushaltshilfe??? Wer kennt sich aus
Antwort von montpelle am 01.06.2007, 14:23 Uhr
Verwandte, die nicht arbeiten bekommen kein Geld, zumindest war das die Auskunft, die ich bei der Kasse bekommen habe. Nur wenn sie (z.B. dein Mann) unbezahlten Urlaub nehmen und die Aufgaben übernehmen, dann gibt es Geld von der Kasse.
Aber z.B. deine Oma oder in deinem Fall deine Schwester, die eh nicht arbeiten und mit dir verwandt sind, erhalten nichts.
Die Haushaltshilfe muss aber vom Arzt verordnet sein.
Re: Wie ist das mit der Haushaltshilfe??? Wer kennt sich aus??
Antwort von Tiziana30, 34. SSW am 01.06.2007, 18:33 Uhr
Hallo Jessy!
Verwandte bis zum 2. Verwandtschaftsgrad werden nicht von der Krankenkasse bezahlt.
LG, Tiziana
steuerliche absetzbarkeit
Antwort von eddingstift, 28. SSW am 02.06.2007, 1:47 Uhr
meine mutter kam nach meiner ersten geburt für drei wochen zu mir. wir wohnen 400 km entfernt. sie konnte die fahrtkosten steuerlich absetzen.
re
Antwort von CorryB, 38. SSW am 02.06.2007, 18:38 Uhr
Hallo,
Verwandte bis 2. Grades erhalten 5,25 ¤ /h
bei der TK.
Ehemann, der einen Verdienstausfall hat, weil er unbezahlten Urlaub nimmt bis max 15,xx¤/h.
Es gibt ferner Haushaltshilfen, die die Krankenkasse in ihrem "Programm" hat.
Mit denen rechnen die dann selbst ab.
Haushaltshilfe muß ärztlich verordnet werden.
Gruß
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