Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von alkade am 31.07.2008, 12:53 Uhr

Wichtig: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Ich würde mal das Mutterschutzgesetz durchwühlen wie das rechtlich genau ist. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass da Mindest-Pausen einzuhalten sind und Beschäftigungsverbot ab einem gewissen Monat - musst mal kucken.
UND normalerweise ist der Arbeitgeber verpflichtet dieses MuSchG einzuhalten, aber wo kein Kläger, da kein Richter - du verstehst... Wie gesagt, ich würd mich erst informieren und dann würd ich dem AG bescheid geben. Und wenn es dir nicht gut geht, weil du Schmerzen hast, dann würd ich mich auch vom Arzt krank schreiben lassen. Hast dann aber nur Anspruch auf 42 Tage Lohnfortzahlung !!

 
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