Geschrieben von Iris71`, 32. SSW am 03.07.2007, 15:49 Uhr |
Wann bei der KK melden wegen Mutterschutz ???...
mein Arbeitsvertrag endetet zum 31.05.07, mein Mutterschutz beginnt am 24.07.07. Bin also vom 01.06 - 23.07 Arbeitslos bekomme auch ALG...
wann aber muss ich mich bei meiner KK melden, wegen Mutterschutzgeld ? Erst ab Beginn des Muschtz, oder jetzt schon ???
Danke schonmal
LG Iris mit Julia Michelle inside
Re: Wann bei der KK melden wegen Mutterschutz ???...
Antwort von sibs, nix mehr seit 26.2.. SSW am 03.07.2007, 15:57 Uhr
Hallo,
Du bekommst von Deinem Frauenarzt 7 Wochen vor dem errechneten ET eine Bescheinigung für den Mutterschutz. Mit der gehst Du dann zur Krankenkasse. Eher brauchst Du nicht hingehen, weil Du die Bescheinigung benötigst um das Geld zu beantragen.
LG Sibs
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