Geschrieben von 0807sunshine, 38. SSW am 16.05.2006, 13:25 Uhr |
Vormundschaft Sorgerecht
Ich sende Dir mal zwei Erklärungen, vielleicht helfen die Dir, also mein Freund und ich sind auch nicht verheiratet also waren wir beim Jugendamt und haben eine Vaterschaftsanerkennung gemacht und gemeinsames Sorgerecht beantragt.
Viele Grüße
Jeannette
Sorgerecht
Eltern, die miteinander verheiratet sind, üben die elterliche Sorge für ein Kind gemeinsam
aus. An der gemeinsamen Sorge für ein Kind ändert sich auch grundsätzlich nichts durch
eine Trennung oder Ehescheidung.
Bei Kindern, deren Eltern zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteinander verheiratet sind, steht
der Mutter die alleinige Sorge zu. Durch Sorgeerklärung, die auch schon vor der Geburt
abgegeben werden kann, erhalten diese Eltern das gemeinsame Sorgerecht. Die
Erklärungen müssen beurkundet werden. Die Beurkundung kann beim Jugendamt
(kostenfrei) oder beim Notar erfolgen. Änderungen der gemeinsamen elterlichen Sorge
können nur auf Antrag eines Elternteils durch das Familiengericht ausgesprochen werden.
Bitte lassen Sie sich zu weiteren Fragen im Jugendamt beraten.
Vormundschaft für Kinder und Jugendliche
Ein Minderjähriger erhält einen Vormund, wenn er nicht unter elterlicher Sorge steht oder
wenn die Eltern nicht zu dessen Vertretung befugt sind. Das Jugendamt wird durch
Bestellung des Vormundschaftsgerichtes Vormund eines Kindes im Falle des Todes des
bisherigen gesetzlichen Vertreters. Es ist dann verantwortlich für alle Belange der
Personensorge und der Vermögenssorge, soweit nicht Bereiche ausgeschlossen sind oder
an eine andere Person übertragen worden sind.
- Vormundschaft Sorgerecht - xCelinax, 33. SSW 16.05.06, 11:52
- Re: Vormundschaft Sorgerecht - 0807sunshine, 38. SSW 16.05.06, 13:25