Geschrieben von maja12374 am 28.04.2011, 19:55 Uhr |
Vorenthaltung des Kindes
Ohje, wieder ein Fall wo verletzte Eitelkeit auf dem Rücken eines Kindes ausgetragen wird.
Ihr habt die Regelung mit dem JA dem hat sie mehr oder weniger auch zugestimmt, daran hat sie sich zu halten. Natürlich kann man nach Absprache die Abholzeiten mal ändern, aber nicht unter Androhung oder bewusste Verhinderung des Umgangs.
Wenn das nichts bringen sollte und sie nicht einsichtig ist bleibt Euch noch der Gang zum Anwalt und eine gerichtliche Festsetzung des Umgangs.
- Vorenthaltung des Kindes - Bussykat, xx. SSW 28.04.11, 19:15
- Re: Vorenthaltung des Kindes - 20072011Mami, 40. SSW 28.04.11, 19:36
- Re: Vorenthaltung des Kindes - Princess01 28.04.11, 19:49
- Re: Vorenthaltung des Kindes - Bussykat, xx. SSW 28.04.11, 19:56
- Re: Vorenthaltung des Kindes - maja12374 28.04.11, 19:55
Hatte noch eine von euch einen negativen test und ist ss?
Fieber
Welches medikament gegen heuschnupfen nehmt ihr
Kadefungin
Was meint ihr, schwanger und 9 Tage vor ES Medikamente genommen...
Ich packe meinen Koffer (Kliniktasche) und nehme mit.......
Toxoplasmose...?!
Geplanter ks
Jemand Interesse an ein Didymos Tragetuch Gr.5 *regenbogen farben*