Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von maja12374 am 28.04.2011, 19:55 Uhr

Vorenthaltung des Kindes

Ohje, wieder ein Fall wo verletzte Eitelkeit auf dem Rücken eines Kindes ausgetragen wird.

Ihr habt die Regelung mit dem JA dem hat sie mehr oder weniger auch zugestimmt, daran hat sie sich zu halten. Natürlich kann man nach Absprache die Abholzeiten mal ändern, aber nicht unter Androhung oder bewusste Verhinderung des Umgangs.

Wenn das nichts bringen sollte und sie nicht einsichtig ist bleibt Euch noch der Gang zum Anwalt und eine gerichtliche Festsetzung des Umgangs.

 
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