Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von huehnchen69 am 18.11.2008, 22:46 Uhr

Verschieden

Hallo Alema,

Beim Grossen musste ich 4 Wochen vor ET in MuSchu gehen, damals sahen unsere institutsinternen Richtlinien das noch so vor. Was ich bloed fand, weil bei uns der MuSchu 16 Wochen insgesamt betraegt, und ich lieber alles nach der Geburt genommen haette (insbesondere, da er dann auch noch 2 Wochen zu spaet kam).
Bei Nr. 2 waren die Richtlinien inzwischen geaendert, man konnte bis zur Geburt arbeiten. Ich musste aber (wegen einer schon geplanten Dienstreise im Anschluss an die 16 Wochen) 2 Wochen vor ET aufhoeren. Das kam mir aber auch sehr entgegen, weil ich eigentlich mit dem Grossen noch ein paar Sachen machen wollte: Schwimmbad, Ausfluege, etc.
Dann kam aber Nr. 2 elf Tage zu frueh, so dass ich im Endeffekt nur 3 Tage vor der Geburt frei hatte. Immerhin habe ich Schwimmbad und Waffelnbacken mit Freunden noch geschafft ;-).
Aber zumindest hier in Bayern scheint das mit dem Arbeiten in den deutschen MuSchu rein recht unueblich zu sein. Mein FA hatte noch nichtmal ein Formschreiben o.ae. fuer diese "Gesundschreibung", die man dann fuer den Arbeitgeber braucht.

Dir alles Gute,
Sabine

 
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