Geschrieben von Micha04, 33. SSW am 20.02.2009, 17:18 Uhr |
Urlaubsanspruch
Hi,
mit dem Thema hab ich mich vor kurzen auch auseinander gesetzt. Denn bei uns ist aus irgendeinem Grund der Tarifvertrag schlechter als das Gesetz. Und normalerweise ist Tarif immer besser, oder sollte so sein.
Also es ist so, das dir der Arbeitgeber für jeden NICHT voll gearbeiteten Monat 1/12 deines Urlaubs abziehen kann.
Die 6 Wochen Mutterschutz vor und 8 Wochen nach Termin zählen aber noch zu deiner Arbeitszeit.
Bei mir ist es z.B. so:
Ich habe pro Jahr 30 Tage Urlaub, sprich 2,5 Tage pro Monat.
Mein Termin ist der 11.04. und mein Mutterschutz geht bis zum 06.06. (man geht ja immer vom Termin aus, man weiß ja jetzt noch nicht wann das Kind kommt). Der erste Monat, denn ich nicht arbeite, ist der Juli. Das sind für dieses Jahr 6 Monate die ich nicht Arbeite, also zieht man mir 15 Tage Urlaub ab. Selbst wenn dein MuSchu bis zum 1. eines Monats geht, bekommst du für den Monat noch Urlaub.
Ich hoffe ich hab das einigermassen verständlich geschrieben? Ich musste mir das auch im Gesetz ein paar Mal durchlesen bis ich die Formulierung richtig verstanden hab.
Wenn du noch fragen hast, gerne per PN.
Ich hab so nämlich 15 Tage Urlaub bekommen, laut Tarif (und meinem Arbeitgeber, der es aber nicht besser wusste, angeblich!) hätte ich nur 12,5 Tage bekommen.
Lieben Gruß
Micha
- Urlaubsanspruch - babygirl82, 23. SSW 20.02.09, 14:44
- Re: Urlaubsanspruch - Susi1601, 35. SSW 20.02.09, 14:56
- Re: Urlaubsanspruch - Rustie78, 23. SSW 20.02.09, 15:01
- Re: Urlaubsanspruch - babygirl82, 23. SSW 20.02.09, 15:01
- Re: Urlaubsanspruch - Susi1601, 35. SSW 20.02.09, 16:43
- Re: Urlaubsanspruch - Micha04, 33. SSW 20.02.09, 17:18
- Re: Urlaubsanspruch - babygirl82, 23. SSW 20.02.09, 22:43
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