Geschrieben von Kaddabell, 36. SSW am 20.03.2006, 9:46 Uhr |
Trotzdem unbedingt richtig informieren, bevor Du handelst!
Guten Morgen Lin!
Trotzdem solltest Du Dich wirklich gut informieren (lassen), bevor Du zu schnell kündigst. Denn erst ab 20 oder 21 Mitarbeiter (das weiß ich leider nicht genau) muß der Arbeitgeber das Gehalt für Dich weiter zahlen, wenn Du ein Beschäftigungsverbot erhalten hast. Hat der Betrieb weniger Mitarbeiter (ist bei mir so), dann übernimmt den fortlaufenden Lohn die (zumindest gesetzliche) Krankenkasse. Also ganauer muß der Arbeitgeber Dir zwar erst Deinen Lohn zahlen, aber kann den dann (am Ende des Jahres?) von der KK zurück fordern. Dadurch hätte er dann überhaupt keine Mehrkosten für Dich. Von der neuen Stellenausschreibung mal abgesehen ;-)
Also bitte informiere Dich richtig gut, bevor Du vorschnell handelst. Es muß nicht alles schlecht für den Arbeitgeber sein!
- Arbeitslos, Neuer Job, und nun schwanger - Lin, 6. SSW 19.03.06, 18:08
- Auf keinen Fall kündigen!!!!!!! - Kaddabell, 36. SSW 19.03.06, 19:08
- seh ich auch so - bröckchen 19.03.06, 19:15
- Re: nicht kündbar - Alema, 21. SSW 19.03.06, 20:23
- Re: nicht kündbar - JulyBaby, 11. SSW 19.03.06, 22:47
- Re: Arbeitslos, Neuer Job, und nun schwanger - Lin, 6. SSW 20.03.06, 0:11
- Trotzdem unbedingt richtig informieren, bevor Du handelst! - Kaddabell, 36. SSW 20.03.06, 9:46