Geschrieben von Sina26 am 20.07.2013, 13:32 Uhr |
Scheidung Rechtskräftig...
Hallo,
heute mit der Post kam endlich mein LANGERSEHNTES scheidungsurteil mit dem entgütigen rechtskraftvermerk...
Heißt ich kann vor geburt meines Kinden noch meinen neuen Partner also den vater meines Kindes heiraten JUHUUU
Muss ich jetzt eigentlich irgendwas machen? aufs Standesamt gehen um bescheid zu sagen? oder auf die stadt , denn laut personalausweis bin ich dort noch als verheiratet gemeldet... (als ich mich vor 4 wochen umgemeldet habe sagte sie das ich als verheiratet drin stehe)
Danke für eure antworten
lg Sina
Re: Scheidung Rechtskräftig...
Antwort von Bambi1983 am 20.07.2013, 14:11 Uhr
Hallo Sina!!
Musst mit dem Schrieben zum Standesamt! Kannst ja vorher zum Amt gehen, und denen das zeigen, dann wird das Kopiert und geändert... LG
Hä?
Antwort von mf4 am 20.07.2013, 14:17 Uhr
Du bist seit heute geschieden und willst gleich wieder heiraten?
WHY?
Man kann gut leben ohne gleich wieder zu heiraten. Gelingt mir nun fast 20 Jahre nach der Scheidung.
Melden muss man eine Scheidung nirgends. Ich habe das nie getan. Wenn danach mal der Status abgefragt wurde trug ich ein ledig oder geschieden... und gut is.
Re: Scheidung Rechtskräftig...
Antwort von Bambi1983 am 20.07.2013, 14:26 Uhr
Also ich musste denen das Schreiben zeigen !! Lg Schönes We
Re: Hä?
Antwort von Christine70 am 20.07.2013, 14:42 Uhr
das selbe dachte ich mir auch gerade. wichtig ist doch in erster linie, daß die scheidung durch ist und das kind praktisch "unehelich" zur welt kommt, sonst wäre ja erstmal der exmann als vater eingetragen worden. das bleibt jetzt erstmal aus, gut so. gut für ihn und gut für die mutter.
aber jetzt sofort wieder heiraten käme mir persönlich nicht in den sinn.
Re: Scheidung Rechtskräftig...
Antwort von Kmaus81 am 20.07.2013, 15:16 Uhr
herzlichen Glückwunsch!
und alles gute für die bald neue ehe!
hast pn :-)
Re: Scheidung Rechtskräftig...
Antwort von kerstinchen76 am 20.07.2013, 17:00 Uhr
Von mir auch alles Gute.
Ich musste mit meinem rechtskräftigen Scheidungsurteil zum Standesamt um dann überhaupt eine Eheschliessung anmelden zu können.
Ich persönlich finde es jetzt nicht so schlimm, nach einer Scheidung gleich wieder zu heiraten. Ich habe es 2011 genauso getan. Am 16.04.11 hatte ich die Rechtskraft der Scheidung. Am 20.05.11 haben wir standesamtlich geheiratet und am 31.05.11 kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt.
mittlerweile sind wir sogar soweit, daß mein "neuer" Ehemann sogar die beiden Kinder aus erster Ehe (11 + 13 Jahre alt) adoptiert hat.
Habs nie bereut!!!
Es soll jeder so machen, wie er will. Für uns war das der richtige Weg!
LG Kerstin
Re: Scheidung Rechtskräftig...
Antwort von Sina26, 35. SSW am 20.07.2013, 18:07 Uhr
Na klar kann man auch ohne neue heirat ganz gut leben ;) ich hab auch gesagt das diese neue hochzeit meine letzte sein wird egal wie es aus geht... (sicher kann man sich ja NIEMALS sein ;))
Aber ich möchte das Tyler in unserer Ehe zur welt kommt ;)
Und vorallem möchte der papa von tyler das der kleine Seinen nachnamen hat...
ich weiß das das auch ohne heirat geht.. aber ich möchte nicht anders heißen als mein Kind...
Und ausserdem will er mich zur frau ;) schon die ganze zeit.. gin halt nur net.. sonst hätten wir wahrscheinlich schon geheiratet obwohl ich noch nicht schwanger war ;)
Re: Scheidung Rechtskräftig...
Antwort von kerstinchen76 am 20.07.2013, 20:26 Uhr
Macht es, wie ihr es für richtig haltet....
Ich habe es, wie gesagt, auch so gemacht und es nie bereut....
Wünsch euch alles Glück der Welt!
LG Kerstin
Re: Scheidung Rechtskräftig...
Antwort von -chOcO- am 20.07.2013, 22:24 Uhr
" denn laut personalausweis bin ich dort noch als verheiratet gemeldet"
Den Eintrag würde ich im Personalausweis ja gerne mal sehen
Re: Scheidung Rechtskräftig...
Antwort von Sina26 am 21.07.2013, 5:30 Uhr
Mit dem Perso meinte ich , als ich mich vor 4 wochen umgemeldet habe an meine neue adresse , sagte die das ich im computer als verheiratet drin stehe.. mit "blabla" ...
daraufhin sagte ich das ich gerade in scheidung bin usw.
Und sie meinte sie muss es aber so drin lass bis ich tatsächlich geschieden bin..
deshalb war meine frage ob ich mit meinem personalausweiß auch auf die stadt gehen muss und es da "umtragen" lassen muss..
Im Perso selber steht da nix... so wars auch net gemeint
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