Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Cathy MUC, nix. SSW am 08.08.2006, 8:21 Uhr

SS und befristeter Arbeitsvertrag (sehr lang)

Hallo Kiki,
bei mir war es ähnlich.
1. Stimmt so, du bekommst während der MuSchuZeit volles Gehalt, danach zahl dein AG nur die Sozialabgaben für dich, solange dein AV läuft. (Endet also mit Befristung!)
2. Urlaubsanspruch erwirtschaftest du dir nicht, sprich mit deinem AG wegen Urlaubsausgleich (auszahlen).
3. Du solltest mit deinem Arbeitgeber über Erziehungsurlaub sprechen - üblicherweise hast du gesetzlichen Anspruch von 3 Jahren darauf, auf den sich dein aktueller AG aber nicht einlassen MUSS. Das ist "Verhandlungssache". Vielleicht würde er dich auch gern nach deiner Elternzeit wieder nehmen. Mit Ende deines AV (ob Befristung oder Auflösung ist egal) bist du aber nicht mehr sozialversichert und musst dich über deinen mann mitversichern oder arbeitslos melden. Wenn du dich arbeitslos meldest, musst du dich aber dem Markt zur Verfügung stellen - und das willst du ja nicht, oder? Daher musst du dich arbeitssuchend melden, dann hast du keine Arbeit, möchtest aber aktuell auch keine.
Solbald du dem Arbeitsmakrt zur Verfügung stehst, meldest du dich arbeitslos und bekommst ALG 1 (üblicherweise 60% deines letzten Einkommens). Vorausgesetzt du hast vorher mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet (also warst Arbeitnehmerin).
Klaro? Hoffe, es war nicht zu verwirrend.
Liebe Grüße, Cathy.

 
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