Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von opti am 23.02.2012, 18:45 Uhr

Rechnung SS-Diabetes an Krankenkasse, was schreiben??

Huhu,
wenn bei Dir ein Schwangerschaftsdiabetes festgestellt wurde, dann ist man bei einer gesetzlichen Versicherung von allen zuzahlungen befreit, das gilt bei mit und auch bei ohne Insulin spritzen. Die Erstattung gilt bei Teststreifen, Nadeln für die Stechhilfe und auch anschließend beim Insulin. Verstehe die Kosten der Diabetologin auch nicht so richtig! Würde an Deiner Stelle dort nochmal anrufen und das hinterfragen.

LG opti

 
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