Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von sugarbabemanu, 25. SSW am 27.02.2007, 14:04 Uhr

@Primelchen und alle die es interessiert!

Hallo,

also mein Freund hat mit der Bank gesprochen, die wollen den vollen Betrag zum Zahltag des Lohnes an die Mutter überweisen! (Was nicht rechtens ist) Die dürfen den Betrag 1. nicht im vollen umfang an die Zahlen und 2. nicht an die Mutter sondern wenn dan ans Gericht und die leiten das weiter!

Als nächstes war mein Freund auf meinem Jugendamt, wo unsere Tochter gemeldet ist. Da kam raus, das die niemals den vollen Betrag fordern darf, weil insgesamt 3Kinder da sind.
Und zum Lebensunterhalt muß was bleiben. Er muß nun aufs Gericht und die Vollstreckung rückgängig machen. Gleichzeitig die Vaterschat anfechten.

Wir haben dazu noch erfahren das die Mutter zum Zeitpunkt der Zeugung nicht nur meinen Freund hatte, sondern noch (keiner weiß wie viele - aber genug) andere hatte. Dazu was uns sehr stutzig macht, hat sie dem Kind als 2. Vornamen den ihres Ex´es gegeben. Sie war von dem getrennt, dann war sie mit meinem Freund zusammen (1mal GV) und ist wieder zu ihrem "schlagenden" Ex zurück.
Das Kind war geboren und sie gab den Vornamen von dem Mann! Dieser Mann verbot meinem das Kind zu sehen( obwohl er dafür zahlen soll)!

Soviel zu dem Thema!

Aber das ist doch schon komisch, ich dachte immer die Mutter entscheidet erstmal darüber wer ihr Kind sehen darf?!

Dann das sie den Name von ihrem Ex (der angeblich nicht der Vater wäre) gegeben hat?!
Man darf ja heute jeden beliebigen Namen geben, aber früher war es so üblich das man den Name des Vater gab. Da der ihr angeblicher Ex, schon viel älter war, ist es sehr wahrscheinlich(für mich zumindest) das er der Vater sein muß. Und dazu kommt noch das er über das Kind bestimmen darf, wer es sehen darf und wer nicht!!!!

Oder wie seht ihr das?

LG

 
1 Antwort:

Re: @Primelchen und alle die es interessiert!

Antwort von Primelchen, 17. SSW am 27.02.2007, 15:14 Uhr

also erstmal sehr gut das ihr das jetzt mal ins rollen gebracht habt. ich würde übrigens auch nochmal mi nem anwalt reden der irgendwas mit der bank klarmacht. die bank kann nicht einfach ohne ein gerichtsurteil oder zustimmung deines mannes über das konto verfügen. das ist soweit ich weiß rechtwiedrig und entbehrt jeglicher rechtlicher grundlage. evtl schriftlichen antrag auf unterlassung stellen und an verbracuherschutz wenden.

wie schon gesagt dann sofort klage beim gericht einreichen. schuat das euch das jugendamt dabei unterstützt, was ja anscheinend der fall ist, wenn sie euch schon die vielen infos rausgeben. dann euren anwalt bitten die unterlagen vom Jugendamt und der anwältin seiner ex anfordern, damit ihr mal die grundlage der berechnung seht, wie die dazu kommen das ihr soviel geld zustehen würde.

macht das in den nächsten 2 wochen das da endlich mal was ins rollen kommt und euer anwalt den betrag auch ebtl von der bank seiner ex wieder zurückholen kann. das wäre das optimalste. ansonsten noch einen ausdruck der bank, was seine ex nun alles von seinem konto runtergeholt hat und den beleg der Anwältin, der angeblich bindend für seine bank sein soll...was schwachsinn ist denn bindend alleine ist eigentlich nur ein gerichtsurteil. was die machen ist einfaches drohen und hoffen das die ank den schwanz einzieht was sie letztendlich auch getan hat.

un dann pocht auf diese Vaterschaftstest!!!!!wenn nötig ladet jemanden vom jugendamt vor, der stellung nehmen soll zu den Umständen.

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