Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von alsame am 09.01.2009, 16:15 Uhr

ortsanwesenheitspflicht bei alg2?

Werktage sind von Mo-Fr. Und Feiertage dürfte auch kein Problem sein, da wird wohl kaum ein Sachbearbeiter versuchen dich zu erreichen.
Allerdings kannst du bis zum Mutterschutz noch für Arbeit vermittelt werden, es sei denn du wirst während der SS krank geschrieben. Und da kann es schon sein das sie dich versuchen zu erreichen.
Ich denke wenn du das 1 max. 2 Tage überschreitest kannst du immer sagen du hättest das Telefon/Tür klingeln nicht gehört und gerade gesehen das sie angerufen haben oder oder oder. Währe aber trotzdem vorsichtig. Habe aber neulich erst von einer gehört die kurz vor ihrem Mutterschutz im Urlaub war und während der Zeit hat versucht sie jemand zu erreichen und ihr wurde das Geld sofort gestrichen. Und dann hatte sie Probleme mit der KK weil die ihr das Mutterschaftsgeld nicht in voller höhe zahlen wollten.

Mutterschutz beginnt 6 W. vor ET und bis dahin stehst dem Arbeitsmarkt noch zur Verfügung. Der Mutterschutz geht bis 8 W. nach GT und dann fängt erst die Elternzeit an und geht solange wie du sie beantragst (max. bis zum 3. Geb. der Kindes). Während MS und EZ trifft die Ortsanwesenheitspflicht für dich nicht zu.

alsame

 
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