Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Hikari am 09.05.2006, 17:29 Uhr

Nochmal zu Arbeitszeiten

Hallo,
ich denke ein Stapler ist kein Beförderungsmittel im eigentlichen Sinne.
Ich denke sie Fällt eher unter die Rubrik MUSchG §4 II Satz 4 mit der Bedienung von Geräten und Maschinen aller Art mit hoher Fußbeanspruchung,insbesondere von
solchen mit Fußantrieb.
Außerdem §4 II Satz1...bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Erschütterungen,Kälte,Hitze etc ausgesetz sind.
Der Arbeitgeber muß ihr dann einen anderen Arbeitsplatz zuweisen bei gleichem Gehalt.
LG

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.