Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von selena85, no. SSW am 18.03.2009, 9:52 Uhr

Nochmal Elternzeit...???

Ich habe bei meinem AG 2 Jahre beantragt. Wobei dies nur bedeutet, dass ich nach 2 Jahren meinen Vollzeitvertrag wieder erfüllen MUSS. Ich KANN aber auch schon vorher.
Elternzeit musst du deinem AG 6 Wochen vor Ablauf des Mutterschutzes mitteilen, in Schriftform jedoch formlos.

Mein Mutterschutz ist in einer Woche zu ende, ich werde dann schon für ca. 5 Std. die Woche wieder arbeiten gehen um einfach die Routine nicht zu verlieren. Nach einem Jahr wahrscheinlich dann für 40 Std. wieder, es sei denn es kommt was dazwischen und ich nutze die vollen 2 Jahre. Das macht aber nicht jeder AG so mit. Manchmal kann man nicht vorher wieder anfangen, weil die Stelle z.B. für die Zeit neu besetzt wurde.

 
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