Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von M.S. am 29.05.2013, 11:13 Uhr

Nochmal Elterngeld

Wenn dein Mann die ersten Lebensmonat des Kindes Elternzeit nehmen möchte, dann muss der Antrag 7 Wochen vor ET eingereicht werden. Die nötigen Unterlagen werden dann nachgereicht. In dem Fall beginnt bei deinem Mann ja die Elternzeit mit der Geburt und dann geht man erstmal vom ET aus.

Bei der Frau ist es anders, da beginnt die Elternzeit ja erst nach dem Mutterschutz (also acht Wochen nach der Geburt) und dann muss der Antrag spätestens eine Woche nach Geburt abgegeben werden.
LG

 
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