Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Sissay am 12.06.2017, 10:59 Uhr

Mutterschutzgeld

Hallo.
Wir bekommen Baby Nr 2 und dies in der Elternzeit vom ersten.
Meine Elternzeit werde ich einen Tag vor Beginn meiner neuen Mutterschutzzeit beenden Um den ag Zuschuss erhalten.
Ich hatte geplant bis dahin auf 450 Euro Basis in meinem alten Beruf zu arbeiten. Bis mein mutterschutz gebinnt.
Nun zu meiner Frage...
Wird das mutterschaftsgeld dann von dem Mini Job aus meiner elternzeit berechnet oder von meinen eigentlich vollzeit Job? Eigentlich doch von meinem vollzeitjob? Mir kann keiner ne Antwort drauf geben... egal wo ich nachfrage...
Vllt kann mir jmd helfen &514;

 
3 Antworten:

Re: Mutterschutzgeld

Antwort von sternenfee75 am 12.06.2017, 13:09 Uhr

Es kommt darauf an, wann das erste Kind geboren wurde. Alles ab dem ersten Geburtstag zählt als Nullrunde bzw. würde vom 450€ Job berechnet. Damit das Gehalt aus dem Vollzeitjob voll zählt, muss Kind 2 kurz nach dem 1. Geburtstag von Kind 1 geboren werden.
Es werden nur Monate mit Elterngeldbezug ausgeklammert, nicht die Monate, wo man nur in EZ ist bzw die 2. Hälfte vom EG bekommt, wenn man splittet.

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Re: Mutterschutzgeld

Antwort von kate81 am 12.06.2017, 13:29 Uhr

Ist der 450 € Job bei einem anderen Arbeitgeber kann ich dir weiterhelfen.

Beim gleichen Arbeitgeber würde ich den Minijob zum Ende des Vormonats in dem du in Mutterschutz gehst beenden und dann abmelden. Somit besteht nur noch der Vollzeitjob wenn es Probleme geben würde.

Bitte bei Beendigung der Elternzeit beachten es steht dir für die 14 Wochen Mutterschutz wieder Urlaub zu. Wenn du nach der neuen Elternzeit definitiv nicht mehr Vollzeit gehen wirst die Elternzeit eher beenden um den Urlaub weg zu nehmen. Sonst sind die Urlaubstage nicht mehr z.b. 8 Std wert sondern nur noch 4 Std bei Halbtags.
Auch kann dieses Einkommen dann bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt werden.

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Re: Mutterschutzgeld

Antwort von Sissay am 12.06.2017, 13:35 Uhr

Huhu.
Liebe dank.

Wäre beim gleichen ag.
Der tz job würde ja mit der elternzeit beendet werden und somit würde in der Mutterschutzzeit mein vollzeitjob wieder aufblühen.

So habe ich des nur verstanden.
Habe mich mal bisschen durch das forum hier gelesen.

Oh man. Muss alles so kompliziert sein.

Mein elternGeld wäre eh der Mindesatz.. Da ich das Geld gesplittet habe und Kind 1 dann schon 2 1/2 Jahre alt wäre.

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