Geschrieben von Bieni82, 33. SSW am 25.03.2009, 20:19 Uhr |
Mutterschutz
Hallo an Alle,
ich habe mal eine Frage:
Mein Entbindungstermin ist der 15.05. Ab wann beginnen die 8 Wochen nach Geburt? Ab dem voraussichtlichen Termin 15.05. oder ab dem Tag, wo mein Kind tatsächlich auf die Welt kommt?
Wer kann mir da helfen?
Liebe Grüße von Bieni82
Re: Mutterschutz
Antwort von mai2978, 19. SSW am 25.03.2009, 20:21 Uhr
Ab dann, wenn dein Baby auf der Welt ist!
LG
Re: Mutterschutz
Antwort von guinan am 25.03.2009, 20:25 Uhr
Hier in Ö ist es so:
> ab Geburt 8 Wochen
> außer bei Frühgeburt (vor der 37. SSW), dann kommen nochmal 4 Wochen dazu, also 12 Wochen ab Geburt.
LG
Bettina
Re: Mutterschutz
Antwort von Erbse09, 24. SSW am 25.03.2009, 21:37 Uhr
Also, wenn der ET der 15. Mai ist, hast du ja vorher die 6 Wochen muschu.
Wenn der Zwerg meint aber früher kommen zu wollen, wird dir diese Zeit angerechnet (so, das du auf ingesammt 14 Wochen Mutterschutz kommst!!)
(Ausnachme sind dabei Früh- und Zwillingsgeburten, da sind es mehr wochen)
Wenn du also von deinen 6 Wochen muschu nur 4 hast, weil der Zwerg zwei Wochen früher kommt, hast du nach der Geburt halt insgesamt 10 Wochen.
Wenn das Kind aber NACH ET kommt, ist das total egal. Du musst nach der Entbindung 8 Wochen muschu einhalten!!!
Hoffe das war verständlich und ich konnte dir helfen. Bei weiteren fragen schick gern ne PN
Re: Mutterschutz
Antwort von konni76, 31. SSW am 26.03.2009, 7:58 Uhr
hab jetzt die anderen antworten nicht gelesen.......aber es ist definitiv ab dem tag der eigentlichen geburt!!!!
Re: Mutterschutz
Antwort von sumse, 22. SSW am 26.03.2009, 8:16 Uhr
Nein, die acht Wochen Beschäftigungsverbot rechnet man ab dem Tag des errechneten ET, d.h., wenn dein Baby 3 Wochen früher zur Welt kommt, hast du nicht 8 Wochen, sondern 11 Wochen BV.
Kannst du alles in den Mutterschutzrichtlinien nachlesen.
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