Geschrieben von ifunanya, 36. SSW am 17.11.2008, 19:13 Uhr |
mutterschutz-Arbeitsamt
Du hast nur die Möglichkeit gegen den Bescheid des AA innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Aufhebungsbescheides Widerspruch einzulegen.
Wenn du aber nicht mehr Schwanger bist, dann dürfte die Zeit aber shcon verstrichen sein.
Im Normalfall machen die dir keinen Strich durch die Rechnugn, vor allem nicht wenn du schwanger bist, denn auch denen ist klar, dass du nicht vermittelbar bist.
Wenn du kein Mutterschaftsgeld beantragen kannst, üßtest du das Elterngeld ab dem 1. Monat bekommen.
Ich würde dir empfehlen mal zum Amt für Elterngeld zu gehen udn dort deinen Fall zu schildern. Mit Offenheit udn Einsicht (hinsichtlich deiner "Dummheit" mit dem Urlaub) kommt man oft weiter.
- mutterschutz-Arbeitsamt - schnuddlchen, no. SSW 17.11.08, 18:43
- Re: mutterschutz-Arbeitsamt - mäuslein 17.11.08, 18:49
- Re: mutterschutz-Arbeitsamt - schnuddlchen 17.11.08, 18:53
- Re: mutterschutz-Arbeitsamt - ifunanya, 36. SSW 17.11.08, 19:13
Übergewicht und wehen
Bei wem haben Wehen mit unerträglichen Rückenschmerzen angefangen...
Hatte hier jemand Chlamydien?
Wann haben eure kleinen angefangen zu krabbeln
Frage zum WEHENCOCKTAIL
Blasenentzündung!!??
Schwangerschaft trotz KS vor 1Jahr
öch nö
Wer hat auch im März 2009 ET???