Geschrieben von Graue Maus am 31.10.2008, 11:01 Uhr |
MuSchaGeld! hier: Differenz Zahlung AG
hab meinen beitrag (bei frau bader und herrn stammnitz) auch mal hier reinkopiert, vielleicht könnt ihr mir kurz etwas licht ins dunkle bringen, denn ich komme mit der gehaltsüberweisung nicht klar.
ich hatte die letzten monate (seit der 17.ssw) ein teilweises beschäftigungsverbot von 4 std. - also war auf "halbzeit" gesetzt, sonst war ich voll berufstätig in einem angestelltenverhältnis (40 std.-woche).
seit dem 30.09.2008 befinde ich mich im mutterschutz, entbindungstermin ist der 11.11.2008.
ab oktober haben wir die steuerklassen von 4/4 auf 3/5 gewechselt.
nachdem ich heute meinen kontoauszug vorliegen habe (gehaltsabrechnung ag liegt noch nicht schriftlich vor) sehe ich, dass mein normaler verdienst (nach einbeziehung der kk-leistung von 13,00 euro/tag) um fast minus 200,00 euro abweicht. auch habe ich die kk-leistung jetzt erst erhalten, da es die personalabteilung/lohnberechnungsstelle erst nach 3 wochen geschafft hat, der kk nach 2maliger aufforderung die entsprechende gehalts- bzw. entgeldbescheinigung darzureichen.
können sie mir sagen, ob sich aus meinem teilweisen beschäftigungsverbot evtl. nachteile hier niederschlagen oder warum weicht meine jetzige gehaltszahlung von meinem eigentlichen gehalt so deutlich ab??????
es sollten/dürften mir doch keine finanziellen nachteile entstehen???? ich glaube mich auch zu erinnern, dass dies in meiner ersten schwangerschaft 2005 nicht der fall war (da hatte ich auch teilw. bv von 4 std.)
wie verhält sich das? können sie mich BITTE aufklären? und bitte so, dass ich es auch verstehe, also idiotensicher *grins*
p.s. danach würde sich ja auch das anschließende elterngeld berechnen und demzufolge magerer ausfallen, als ich vermute?????
vielen dank im voraus.
Re: MuSchaGeld! hier: Differenz Zahlung AG
Antwort von mamajuli, 15. SSW am 31.10.2008, 11:05 Uhr
Ich glaube das liegt am Wechsel der Steuerklassen, bei 5 hast Du mehr Abzüge.
Ich würde aber noch die Personalabteilung bei Dir fragen!
LG mamajuli
Re: MuSchaGeld! hier: Differenz Zahlung AG
Antwort von ifunanya am 31.10.2008, 11:35 Uhr
Hat du von 4 auf 5 gewechselt???
dann liegt es am Lohnsteuerwechsel....
@Graue Maus
Antwort von Sandy70, 13. SSW am 31.10.2008, 12:00 Uhr
Mutterschaftsgeldzuzahlung des AG ist eine NETTOZAHLUNG, davon geht keine Steuer runter, ganz egal welche Steuerklasse man wählt.
Also, wenn Du für den kompletten Oktober ausschließlich Mutterschaftsgeldzuzahlung vom AG bekommen bzw abgerecht wurde, ist das voll NETTO.
Die Berechnung der MUSchG erfolgt auf der Grundlage der letzten 3 Monate vor Eintritt in den Mutterschutz!
Die Berechnung erfolgte dann auf der Grundlage des geminderten Gehaltes auf 20 Std./Wo-Basis.
VG Sandy
Re: @Graue Maus
Antwort von mamajuli, 15. SSW am 31.10.2008, 12:05 Uhr
Also auf Grundlage der 20Std.-Woche darf das bei einem Beschäftigungsverbot nicht berechnet werden! Sinn des Beschäftigungsverbot ist ja auch, dass die Schwangere KEINEN finanziellen Nachteil hat. Sonst könnte Dich der Arzt ja einfach krankschreiben und das BV hätte man sich im Gesetzt sparen können.
LG mamajuli
Re: @Graue Maus Nachtrag
Antwort von Sandy70, 13. SSW am 31.10.2008, 12:08 Uhr
Finde ich auch nicht richtig, dass das BV auf 20Std/Basis berechnet wurde! Das ist ja nicht Sinn der Sache und Du dann noch Nachteile daraus hast!! Da hätte Dein Doc Dich auch gleich ganz rausnehmen können bzw. volles BV aussprechen können.
Würde an Deiner Stelle auf ALLE FÄLLE mit der Personalabteilung sprechen!
Grüßle Sandy
Re: @Graue Maus Nachtrag
Antwort von ifunanya am 31.10.2008, 12:18 Uhr
das ist ja alles richtig mit der Nettolohnzahlung etc. NUr, wenn sie die Steuerklasse gewechselt hat, gilt dir Rückwirkend ab Januar 2008.
Da man vom 4 auf 5 minus macht (wenn auch vielleicht nicht soviel), dann ist das Netto jetzt weniger.
Aber die Personalabteiling kann dir auf alle Fälle weiterhelfen.
Re: @Graue Maus Nachtrag
Antwort von mamajuli am 31.10.2008, 12:30 Uhr
Das hat mit richtig finden oder nicht nichts zu tun, das ist gesetzlich geregelt!
@ifunanya
Antwort von gretamaus, 43. SSW am 31.10.2008, 13:06 Uhr
Nein, man wechselt die Steuerklassen nicht rückwirkend. Habe ich extra erfragt, als ich letzte Wochen den Wechsel gemacht habe und das gilt erst ab dem 01.11.
Das Mutterschaftsgeld wird errechnet auf der Grundlage des Netto-Gehalts der letzten 3 Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Es dürfte sich also durch den Wechsel der LStKlasse innerhalb des Mutterschutzes nicht verändern, habe ich so mit unserer Lohnabteilung durchgesprochen.
LG Greta
Re: @ifunanya
Antwort von ifunanya, 34. SSW am 31.10.2008, 13:24 Uhr
Ja, diese Auskunft habe ich auch bekommen von der Personalabteilugn. Also habe ich damals auch gewechselt. Tja udn das Ende vom Lied war, das die mir mein ganzes Geld einbehalten haben, weil es nämlich rückwirkend für das ganze Jahr war, der Klassenwechsel.
an das Theater kann ich mich noch gut erinnern. Das Finanzamt sagte mir dann, das liegt im Ermessen des AG wie er es handhabt.....
@sandy70
Antwort von Graue Maus am 31.10.2008, 14:28 Uhr
ja, genau so ist es auch meiner meinung nach.
ich bin seit 29.09.08 im MuSchu, die steuerklasse habe ich ab dem 01.10.08 von 4/4 auf 3/5 gewechselt... also kann mir daraus KEIN nachteil entstehen?!?
ich habe auch gelesen, dass das MSchG sich nach den letzten drei NETTOverdiensten vor Beginn MuSchu berechnet - und hab ich ja ich voll verdient.
ich weiß nur nicht, ob sich nicht doch aus dem BV diese nachteile ergeben? dazu konnte ich nix weiteres irgendwo in erfahrung bringen?!
und steuerklassenwechsel rückwirkend???? also das ist ja blödsinn und warum sollte das im ermessen des ag liegen??? *grübel*
liebe snady, vielen dank, du hast mir schon mal sehr gut weitergeholfen.
ich werde am montag der sache gleich mal auf den grund gehen, warum mein ag mir weniger geld überwiesen hat.
mmhhh, wenn man nicht alles nachkontrolliert..... mei mei
Nachteil
Antwort von nadja150871, 17. SSW am 31.10.2008, 14:30 Uhr
doch, denn bei einem Steuerklassenwechsel wo Du in die 5 gehst hast Du sogar einen erheblichen Nachteil = Abzug vom Gehalt.
LG Nadja
Re: Nachteil
Antwort von Graue Maus am 31.10.2008, 14:42 Uhr
ja, das ist klar, ABER NUR, wenn ich da noch gehalt hätte, was ja nicht der fall ist, denn der monat oktober ist voll MuSchG - also kann er nich tzur berechnung herangezogen werden!
ausschlaggebend sind doch die gehälter 07, 08 und 09, die hier zugrunde gelegt werden, diese waren lohnsteuerklasse 4 und ich habe VOLL verdient (also wie 40 std.-woche) nur, dass 20 std. davon BV waren, aber das ist ja nicht meine "schuld", sondern vom arzt so festgelegt.
Re: Nachteil
Antwort von sheena, 35. SSW am 31.10.2008, 16:29 Uhr
es wird aber rückwirkend berechnet. Ich ahbe im september geheirstet. mein Mnan hat jetzt die 3 und ich die 5. und er wird vom Anfang des Jahres eine nachzahlung bekommen, da er laut Stuer dann seit Januar verheiratet sit. Und da shat uns sein Steuerberater erklärt. Also wird es auch so rückwirkend berehcnet.
Lieben gruß ilka
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