Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Fuchsina am 28.03.2011, 10:25 Uhr

Mietwohnung bei Umzug???

So stimmt die Aussage nicht. Schönheitsreparaturen beim Auszug müssen nicht mehr zwangsläufig vorgenommen werden, das stimmt, egal überigens was im Mietvertrag steht.

Allerdings gibt es gewisse Zeiträume, in den man Schönheitsreparaturen wie Wände streichen, tapezieren etc. vornhehmen muss. Wenn man dies während der Mietzeit nicht gemacht hat, dann muss man das beim Ausziehen nachholen.

Hier kannst Du z.B. nachschauen:

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Checklisten/check8.htm

 
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