Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Leylalays92 am 28.01.2014, 17:12 Uhr

Mein Chef gibt mir eine Kündigung?!

Hallo ihr lieben ,ich habe da mal eine frage an euch und ich hoffe ihr könnt mir helfen!ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag und meine Probe zeit ist seit dem 10.01.14 abgelaufen.hatte 6 Monate .in 3 Wochen wollte ich meinen Chef eig sagen das ich schwanger bin!vor einer Woche habe ich mich krank schreiben lassen weil es mir echt nicht gut geht übelkeit erbrechen ect......und heute flattert mir eine Kündigung ins Haus?!er weiß noch nicht das ich schwanger bin was soll ich jetzt machen?!:/ hoffe ihr könnt mir helfen!GLG

 
27 Antworten:

Re: Mein Chef gibt mir eine Kündigung?!

Antwort von Leylalays92 am 28.01.2014, 17:13 Uhr

Ps keiner weiß auf der Arbeit nur meine Familie das ich schwanger bin!

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Re: Mein Chef gibt mir eine Kündigung?!

Antwort von Christine70 am 28.01.2014, 17:19 Uhr

ich weiß nicht wie die gesetze heute sind, aber zu meiner zeit war es so, wenn der AG nicht wußte daß man schwanger ist, konnte er einen kündigen.
Da konnte man auch rückwirkend nix mehr machen.

vielleicht weiß jemand wie das heutzutage ist?

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Re: Mein Chef gibt mir eine Kündigung?!

Antwort von Steinbock1981 am 28.01.2014, 17:22 Uhr

seit wann weißt du das du schwanger bist? hast du schon den Mutterpass? normalerweise ist der Kündigungsschutz erst dann gegeben , wenn man es bekannt gegeben hat. und man darf auch nicht im Urlaub oder während der Krankheit gekündigt werden.

aber ich würde dir empfehlen zu einem Anwalt zu gehen

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don`t panic

Antwort von mf4 am 28.01.2014, 17:24 Uhr

Der Kündigungsschutz für schwangere Arbeitnehmerinnen beginnt mit dem ersten Tag der Schwangerschaft. Er besteht gemäß § 9 Abs. 1 MuSchG während der gesamten Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Geburt des Kindes.

Nicht ab Bekanntgabe sondern ab Beginn der Schwangerschaft.

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Re: Mein Chef gibt mir eine Kündigung?!

Antwort von Steinbock1981 am 28.01.2014, 17:24 Uhr

es gibt glaub ich irgendeine Regelung mit zwei Wochen rückwirkend aber wie gesagt ich bin mir nicht sicher, am Besten einen Anwalt für Arbeitsrecht kontaktieren

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Re: Mein Chef gibt mir eine Kündigung?!

Antwort von lasari, 34. SSW am 28.01.2014, 17:25 Uhr

Wichtige Voraussetzung: Dem Arbeitgeber muss die Schwangerschaft bekannt sein

Voraussetzung für den Kündigungsschutz ist, dass dem Arbeitgeber die Schwangerschaft bekannt ist. Solange die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft nicht mitgeteilt hat, kann sie sich nicht auf den Kündigungsschutz berufen.
Umgekehrt kann der Arbeitgeber das Kündigungsverbot nur einhalten, wenn er von der Schwangerschaft Kenntnis erlangt hat. Spricht ein Arbeitgeber eine Kündigung aus, weil er keine Kenntnis von der Schwangerschaft hat, so kann die Arbeitnehmerin innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung die bestehende Schwangerschaft nachträglich mitteilen. Die bereits ausgesprochene Kündigung wird damit unwirksam. Länger als zwei Wochen kann die Arbeitnehmerin nicht warten, um dem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitzuteilen, es sei denn, die weitere Verzögerung beruht auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund. Dies muss die Frau nachweisen.
Wird eine Arbeitnehmerin erst nach Zugang der Kündigung schwanger, so gilt das Kündigungsverbot jedoch nicht – in diesem Fall besteht kein Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz.

Sonderfall: Kündigungsschutz bei befristetem Arbeitsvertrag

Wenn der Arbeitsvertrag während der Schwangerschaft aufgrund einer vorher vereinbarten Befristung endet, dann besteht der Kündigungsschutz nur solange, wie auch der Arbeitsvertrag läuft. Nach Ablauf der Befristung endet der Mutterschutz und damit auch der Kündigungsschutz


Also kannst du jetzt deinem Arbeitgeber sagen das du schwanger bist und die Kündigung wird zurück gezogen,sofern noch keine zwei Wochen seit Kündigung um sind.

Hast du ein befristetes Arbeitsverhältnis darf er es auslaufen lassen.

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Re: Mein Chef gibt mir eine Kündigung?!

Antwort von LooRelai, 31. SSW am 28.01.2014, 17:32 Uhr

Er kann dich nicht kündigen!! Das Mutterschutzgesetz gilt sofort und er muss dich rückwirkend wieder einstellen.... Mal ganz davon abgesehen, kann er dich auch so nicht ohne triftigen Grund kündigen!! Mit welcher Begründung denn? Du bist nicht in der Probezeit und wenn kein schweres Vergehen wie Diebstahl oder sonst was vorliegt, kann er sich nicht einfach entlassen... Mutterschutz hin oder her, da greift der Kündigungsschutz!

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Re: Mein Chef gibt mir eine Kündigung?!

Antwort von Pusteblume_79, 10. SSW am 28.01.2014, 17:33 Uhr

Hi Leylalays,
Also im Mutterschutzgesetz findest du folgendes:
(1) Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird; das Überschreiten dieser Frist ist unschädlich, wenn es auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird.

D.h. wenn Du Deinem AG innerhalb der 2 wöchigen Frusts nach Zustellung der Kündigung die SS mitteilst, kann er Dich zumindest nicht sofort kündigen, da Du Mutterschutz genießt. So hättest Du bis 4 Monate nach Entbindung noch Dein Arbeitsverhältnis sicher. Ich verstehe nicht so ganz den Grund für die Kündigung. Erst überstehst Du die Probezeit und erhältst einen unbefristeten Vertrag und knapp 14 Tage später gibt es die Kündigung?
Ich hoffe Dir zumindest ein bisschen weitergeholfen zu haben. Drück dir die Daumen das alles gut wird. Liebe Grüße , Pusteblume

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Weil ICH jetzt KRANK bin......!!!!

Antwort von Leylalays92 am 28.01.2014, 18:09 Uhr

Ja er kündigt mich angeblich weil er mich nicht mehr finanzieren kann?!obwohl ich weiß das es den Laden sehr gut geht!!!!icu verstehe das alles selber nicht was das soll!zudem beginnt am montag noch mein Urlaub!!!!!trotzdem danke schon mal für eure Infos !

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Re: Weil ICH jetzt KRANK bin......!!!!

Antwort von mf4 am 28.01.2014, 18:11 Uhr

weder in Krankheit noch Schwangerschaft kann er dich kündigen

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Re: Mein Chef gibt mir eine Kündigung?!

Antwort von DM240185 am 28.01.2014, 18:45 Uhr

Geh hin sag ihm das du Schwanger bist - leg deinen Mutterpass vor oder Bescheinigung vom Frauenarzt der die Schwangerschaft bestätigt. Dann wird die Kündigung unwirksam und alles geht den normalen gang.

Liebe Grüße
DM240185

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Re: Mein Chef gibt mir eine Kündigung?!

Antwort von caro79 am 28.01.2014, 19:20 Uhr

du hast zwei Wochen zeit deinem ag deine ss anzuzeigen. http://www.kündigungsschutz.com/kuendigungsschutz/mutterschutz/

such dir einen anwalt und behalte immer das elterngeld im auge. vielleicht kann man auch ein berufsverbot ausstellen.

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Re: Mein Chef gibt mir eine Kündigung?!

Antwort von caro79 am 28.01.2014, 19:21 Uhr

achja, nur zur Sicherheit. es gibt auch prozeßkostenhilfe.

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Re: Mein Chef gibt mir eine Kündigung?!

Antwort von Mino87 am 28.01.2014, 19:40 Uhr

Du bist doch aber schon seit einiger Zeit draußen aus der PZ, muss er für eine Kündigung dann nicht einen guten Grund angeben?

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Re: Mein Chef gibt mir eine Kündigung?!

Antwort von mucki26 am 28.01.2014, 19:45 Uhr

Hey
Einige Mädels haben recht.
Du bist Schwanger.
Sag es ihm.
Zwei Wochen rückwirkend kannst du es sagen, alles was darüber hinnaus ist, geht nicht.
Such dir einen Anwalt für Arbeitsrecht. Oder versuch mit ihm zu sprechen...

Während der Schwangerschaft kann er dich nicht kündigen, es seih denn, du machst absichtlich etwas kaputt oder Stiehlst!
Solltest du Elternzeit beantragen, kann er dich auch nach deinem Mutterschutz nicht kündigen.
Du unterliegst einem besonderem Kündigungsschutz.

Ich habe gerade folgenden Fall:
Im juni 13 ,Mama geworden. Nach dem Mutterschutz ( 8 wochen nach Geburt)
Bin ich wieder arbeiten gegangen. Mein Mann hat ein Jahr Elternzeit genommen, ist somit zu Hause.
Mein Chef will mich los werden.
Unbefristetes Arbeitsverhältniss. Jetzt, schrieb er mir die zweite Abmahnung, angeblich nicht regelkonform krank gemeldet.
Er spekuliert auf die dritte Abmahnung die Kündigung bedeuten würde.
Aber, er kann mir noch zehn Abmahnungen schicken, er wird mich nicht los!
Ich habe in der Mutterschutz Zeit , einen Antrag auf Elternzeit ab Juli 14 gestellt, somit verlängert sich besagter- besonderer Kündigungsschutz!

Du, sagst deinem Chef das du Schwanger bist und er die Kündigung zurück ziehen muss.
Nimmst gleich ein schreiben mit, indem du das schriftlich nieder legst, am besten natürlich per Einschreiben mit Rückschein.
Z.B.
Sehr geehrter Herr xxxx
Hiermit teile ich Ihnen mit das ich Schwanger bin.
Anbei meine Schwangerschaftsbescheinigung.
Desweiteren möchte Ich Sie aus oben genannten Grund auffordern die Kündigung zurück zunehmen, da diese unwirksam ist!
Bitte teilen Sie mir das bis Ende der Woche schriftlich mit, gerne auch per email( falls du eine hast)


Somit bist du erstmal auf der sicheren Seite.
Sollte nix kommen, gehst du zum Rechtsanwalt, unbedingt zu einem der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist!
Im Idealfall bist du Rechtsschutzversichert, falls nicht und du ein geringes Einkommen hast, ohne das du nun hier deine Privaten Verhältnisse offenbarst, kannst du mit deinem Mietvertrag/Lohnabrechnung zum Amtsgericht gehen und dir einen Beratungsschein ausstellen lassen.
Vielleicht hast du Glück, dann zahlt die Gerichtskasse für Dich!

Dann:
Falls dein Chef immer noch meint das er dir kündigen kann , weil es ihm nicht gut geht, muss er einen Antrag stellen.
Beim Amt für Arbeitsschutz, wo er deine Schwangerschaft im übrigen melden muss!
Und das Amt für Arbeitsschutz wird genau Prüfen und im mit sicherheit keine Genehmigung geben!

Solltest Du vorhaben, zwei oder drei Jahre bei deinem Baby zu bleiben, meldest du nach der Geburt , am besten in der zweiten Woche , damit du nicht über die Frist kommst umd auf der sicheren seite bist, Elternzeit an!

Z.B. so:
Anrede
Hiermit beantrage ich in vom 14.12.2012 - 13.12 . 15 Elternzeit.
Bitte Bestätigen Sie mir meinen Antrag bis ( eine woche später)

Fertig. Immer kurz und knapp und IMMER um Bestätigung bitten
Oder eine Frist setzen. Das ist wichtig

So, falls du noch was wissen möchtest, wie gesagt, bin gerade sehr im Thema, meld dich einfach auch sonst per PN

LG
Und alles gute dem Bauchzwergi

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DANKE AN ALLE!!!!;)

Antwort von Leylalays92 am 28.01.2014, 21:30 Uhr

Danke schön für die hilfreichen Antworten!!!!Euch alles gute noch für die Kugelzeit:)))

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Re: Mein Chef gibt mir eine Kündigung?!

Antwort von El-li am 28.01.2014, 21:41 Uhr

Du musst ihn sofort schriftlich von deiner Schwangerschaft unterrichten und die Kündigung anfechten mittels Kündigungsschutzklage. Denn nimmt er die Kündigung nicht zurück und Du klagst nicht, wird sie tatsächlich wirksam. Mitteilung über bestehende Schwangerschaft innerhalb von zwei Wochen nach Kündigungszugang, Kündigungsschutzklage innerhalb drei Wochen seit Kündigungszugang vor dem zuständigen Arbeitsgericht.

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Hab jetzt erst einmal alles bis zum Schluss gelesen,

Antwort von El-li am 28.01.2014, 21:48 Uhr

und stelle noch unbedingt hervor: Zieht er die Kündigung nicht zurück, wird sie wirksam, wenn nicht innerhalb von drei Wochen nach Kündigungszugang Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht eingereicht wird. Die Kündigung wird nämlich nicht automatisch unwirksam, nur weil du schwanger bist! Er wusste bei Kündigung nichts von deiner Schwangerschaft, daher konnte er auch nicht die erforderliche Zustimmung vorher einholen!

Alles Gute und lass Dir nicht die Butter vom Brot nehmen, schon gar nicht nach der Probezeit!

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Re: Mein Chef gibt mir eine Kündigung?!

Antwort von meijen am 28.01.2014, 22:20 Uhr

Hey ich habe es bei meiner ersten ss auch gehabt das ich gekündigt wurde.ich habe die kündigung erhalten und eine woche später habe ich erfahren das ich schwanger bin.ich habe mein arbeitgeber angeschrieben ihm vom der schwangerschaft in kenntnis gesetzt und gebeten die kündigung zurück zuziehen mit dem hinweis das eine kündigung in der schwangerschaft unzulässig ist.mein arbeitgeber hat überhaupt nicht darauf reagiert.ich bin zum anwalt der sagte mir wir müssen schnellst möglich eine kündigungsschutzklage einreichen.dafür hat man nur zwei wochen zeit.wenn du aber z.b zum 1.2 gekündigt wirdst du von deiner schwangerschaft nichts weisst hast du auch die möglichkeit die klage später einzureichen.also wenn du es zb erst vier wochen nach kündigung erfàhrst geht das auch noch du musst halt nur durch eine bescheinigung vom arzt nachweisen das du von der schwangerschaft erst so spät erfahren hast.näturlich muss du aber bei kündigung aber schon schwanger gewesen sein.ich musst noch richtig dolle mit meinem doc diskutieren das ich eine bescheinigung bekomme da ich erst in der 4 ssw war und er meinte das ist noch so früh das es alles noch zu unsicher ist hab aber genervt bis ich die bescheinigung hatte.die war super wichtig für die klage usw.bei mit hat das ganze dann so geändet das der arbeitgeber mich wieder einstellen musst.sie haben aber noch versucht mich mit eine abfindung die ein witz war los zuwerden.ich war lage freigestellt bis sich das alles mit dem gericht geklärt hat.da wollten sie mir noch urlaub abziehen weil ich hatte ja "frei" das ist aber nicht zulässig.als ich dann wieder richtig anfing gab es immer total stress sollte 25 kg tragen usw..war nervlich total am ende.bin immer heulen heim gekommen.ich hatte eine ganz ganz toll hebamme die hatte dich für ein sofortiges bv eingesetzt was ich dann bekommen habe.und alles wurde gut.du musst bedenken das wenn du die kündigung so stehen lässt hat auch totale auswirkung aus die berechnung deines eltergeldes.such dir ganz schnell ein anwalt.du bekommst auch prozesskostenbeihilfe.ist etwas sehr lang geworden sorry.
Vlg und alles gute lass dich nicht unterkriegen

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Re: Mein Chef gibt mir eine Kündigung?!

Antwort von marjane am 29.01.2014, 5:55 Uhr

Ist ja wirklich ein merkwürdiges Verhalten von deinem Chef. Hast du eventuell auf Arbeit am PC mit jemand über die Schwangerschaft gesprochen / gechattet? Beispielsw. bei Facebook oder hast du zum Schwangerschaftsthema gegoogelt? Es ist nicht ungewöhnlich das manche Chefs mitschneiden, was ihre Kollegen am PC tun. Man kann über versteckte Programme den Bildschirm spiegeln und so kann dein Chef eventuell sehen, was du so machst ohne das du da bemerkst. Vielleicht hat er was mitbekommen und will dich so noch loswerden? Erzähl unbedingt, was nun hierbei herauskommt. Ich drück dir die Daumen und hoffe du hast nicht zu viel Stress mit dem Prozedere.

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Genau so

Antwort von Foxi23 am 29.01.2014, 6:06 Uhr

ist es.
Zwei Wochen ab Kündigung kann man es noch rückwirkend mitteiilen, dann gilt die Kündigung nicht.

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Re: Mein Chef gibt mir eine Kündigung?!

Antwort von Foxi23 am 29.01.2014, 6:08 Uhr

Aber seit diesem Jahr nicht mehr ganz so einfach, die Voraussetzungen wurden "angezogen".
Wenn es andere Beratungsmöglichkeiten gibt, muss man die wählen. Auch werden die Einkommensverhältnisse länger überprüft, man hat eine eigene Mitteilungspflicht und es ist alles eben strenger.

Bei so einfachen Sachen kann man durchaus auch selbst zum Arbeitsgericht gehen, ohne Anwalt, denn im Arbeitsrecht zahlt jeder seine Kosten selber, egal, wer gewinnt und verliert.

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Darf er nicht

Antwort von tamtamgo am 29.01.2014, 13:24 Uhr

Er muss die Kündigung zurücknehmen weil du ss bist! Du bist nicht verpflichtet es deinem Chef sofort zu sagen das du ss bist! Du dürftest sogar lügen!!! Aber nun wo ne Kündigung im Raum steht, geh hin, sprich mit ihm und sag ihm das er dich nicht kündigen darf!
Glg von einer die schon in der selben Situation war :)

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Re: Mein Chef gibt mir eine Kündigung-nicht ganz

Antwort von tamtamgo am 29.01.2014, 13:28 Uhr

Du bist ein wenig auf dem alten Stand mit deinen Infos!!!
Man darf im Krankenschein gekündigt werden!
Und man muss einem AG garnicht mitteilen ss zu sein in den ersten Monaten! Man darf sogar lügen!!! Privatsache.
Allerdings wenn ein Chef einen kündigt ohne das er weiss das man ss ist, hat man 14 Tage zeit es ihm mitzuteilen! Der Chef wird dann sicher freiwillig die Kündigung zurücknehmen!
Es gelten aber besondere kündigungsgesetze in Kleinbetrieben!!! Achtung da!!!
Lg

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Re: Mein Chef gibt mir eine Kündigung?!

Antwort von nutellababe28, 26. SSW am 29.01.2014, 14:04 Uhr

die kündigung ist nicht rechtskräftig, allein schon weil er dir im krankenstand kündigte! damit hat er sich schon mal strafbar gemacht. du musst allerdings innerhalb von 4 wochen, am besten heut als morgen zu einem anwalt. denn du kannst nur einspruch erheben...innerhalb der 4 wochen. danach kannst du wegen kündigung im krankenstand nichts mehr machen. aber auch durch die schwangerschaft.. ist die kündigung hinfällig. hat mein arbeitgeber auch versucht :-D du kannst ab dem beginn der schwangerschaft nicht mehr gekündigt werden. das heißt, egal ob dein chef schon davon wusste oder nicht, ..die kündigung is nicht mehr rechtens. geh zum anwalt.... und lass dir von deiner ärztin arbeitsverbot erteilen.

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Re: Mein Chef gibt mir eine Kündigung?!

Antwort von semalibra, 6. SSW am 29.01.2014, 14:09 Uhr

hey =) Habe das gestern auf eltern.de gelesen und war auch erleichtert ! Glaube wir müssen uns keine Sorgen machen.

Wenn eine Frau ein Kind erwartet, darf ihr laut Mutterschutzgesetz bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung nicht gekündigt werden. Eine Frau, die erst nach der Kündigung von ihrer Schwangerschaft erfährt, aber zur Zeit der Kündigung bereits schwanger war, hat zwei Wochen Zeit, dies dem Arbeitgeber mitzuteilen. Sie erhält dann rückwirkend Kündigungsschutz. Dieser Schutz gilt auch in der Probezeit.

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Re: Mein Chef gibt mir eine Kündigung?!

Antwort von marjane am 21.02.2014, 6:57 Uhr

Hey, ich glaube du bist gar nicht mehr im Forum? Wollte mal nachfragen, was nun letztendlich mein deinem Chef herausgekommen ist. Hast du erreicht, dass er die Kündigung zurückzieht? Vielleicht liest du das ja doch noch. Grüße!

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