Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von krümmelchen2007 am 19.03.2007, 11:37 Uhr

@Madison

hallo!
Danke für den tollen Link!
Eigentlich heißt es ja das ich so gesehen ja gar nichts mehr machen darf?!
Naja, heute habe ich meine 1VU, und werde direkt mal mit meinem Arzt sprechen.
Was ich nur nicht so verstanden habe, es ist doch wenn mein Chef mich "freistellen " würde, (was er bestimmt nicht tut) dann müsste er meinen Lohn fortzaheln.
Und wenn ich ein Berufsverbot bekommen würde, muss dann die AOK zahlen? ODer auch der Chef? (da wäre er bestimmt nicht begeistert).
LG und nochmals danke.
Gruss Magda

 
5 Antworten:

Re: @Madison

Antwort von Madison, 40. SSW am 19.03.2007, 11:49 Uhr

Hey, erstmal viel Spass bei der erten VU!!
Du hast Recht, wenn man sich da genau nach richten würde, darf man gar nichts mehr.
Muss halt jeder selbst einschätzen.
Glaub auch nicht, das dein Chef Dich ohne weiteres freistellt.
Das mit der Lohnfortzahlung hast Du richtig verstanden.

Vielleicht kannst Du ja auch gar nicht bis zum Schluss arbeiten.Meine schwangere Kollegin und ich sind mit vorzeitigen Wehen ab dem 8 Monat krankgeschrieben worden.
Der job ist halt ab da zu heftig!!
Ich wünsch´Dir ganz viel Glück und lass mal hören wie Deine VU war!
LG madison

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Re: @Madison

Antwort von krümmelchen2007 am 19.03.2007, 11:53 Uhr

Hi!
Wow, flotte antwort.
Ich melde mich heute abend was der FA gesagt hat, freue mich total.
Klar will ich gerne noch arbeiten, habe in meiner ersten SS bis ende 7 monat gearbeitet, dann hatte ich examen, bis dahin ging es mir auch super gut, nur durfte ich dann die letzten 2 MOnate wirklich nichts mehr machen was mich angestrengt hätte, ich fühlte mich total schlecht mit der Situation, durfte nicht mehr auf den Elefantenfuss steigen, könnte ja runterfallen , durfte nichts mit desinfektionsmittel machen (ok, verständlich), durfte keine Betten schieben usw, dafür wurde ich immer in ein leeres Zimmer zum lernen fürs Examen geschickt (ok, war auch eine super tolle Staion-->wöchnerinnen).
LG Magda

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Re: @Madison

Antwort von Madison, 40. SSW am 19.03.2007, 12:04 Uhr

Grins, ich häng ja auch vor dem pc, da geht das schon mal schneller.

Kann Dich verstehen, wenn man so in Watte gepackt wird, ist es auch doof weil man denkt man würde den anderen zur Last fallen.
Aber lieb von den Schwestern!!

Ich musste mich bei meinem jetzigen Arbeitgeber echt durchsetzen, hätte oft heulen können.Von alleine kam da nie Rücksicht.

Naja, hat sich ja jetzt erstmal erledigt.
Dann lese ich Dich heute Abend!
Viel Spass beim Babygucken!!!

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Zur Frage Beschäftigungsverbot

Antwort von schweiz am 19.03.2007, 13:13 Uhr

Hallo ihr beiden, misch mich mal kurz in eurer Gespräch ein.
Ich kenne eine Zahnärztin, die jetzt schon die 3. Schwangerschaft bei ihren Arzthelferinnen hat. Sie handhabt es so, dass sie die Frauen nach Bekanntwerden der SS mit Hinweis auf das Mu-Schutzgesetz in ein Beschäftigungsverbot schickt. Sie meldet es beim Gewerbeaufsichtamt und das hat bei allen geklappt. Der Vorteil für sie als AG ist, dass sie den größten Teil oder alles (?) was an Lohnersatzleistung anfällt zurückbekommt und damit einen Ersatz einstellen kann. Das wäre bei Krankschreibung nicht so, da muß sie 6 Wochen weiter zahlen!
Außerdem war somit der Ausfall in der Praxis besser zu managen, da man bei einer Schwangerschaft letztendlich nie weiß, ob jemand kurzfristig ausfällt (bei 2 Arzthelferinnen ist es dann natürlich schwierig). Für die Arzthelferinnen gab es keine Einbußen beim Lohn.
Ich denke im medizinischen Pflegebereich ist das eine gute Variante und auch für den AG vorteilhaft. Du kannst ja in der Pflege fast gar nichts mehr machen, wenn man den Mu-Schutz genau nimmmt.
Auf das Elterngeld hat es auch keinen Einfluß.
Ich habe als Ärztin selbst bis zum Mutterschutz gearbeitet, inklusive Pendelfahrt von 1,5h / Tag. Rückblickend muß ich sagen, dass war megaanstrengend.

Das Beschäftigungsverbot ist also nur Sache des AG. Ich denke, man sollte mit dem AG mal offen darüber reden.
Viel Glück Beatrice

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Re: Zur Frage Beschäftigungsverbot

Antwort von Madison, 40. SSW am 19.03.2007, 13:53 Uhr

Hallo schweiz!

Ich habe auch schon von Arztpraxen gehört, die das so handeln,nur sieht es meistens in der amb. Pflege ganz anders aus.
Ich kann jetzt natürlich nur von meinen Erfahrungen berichten.
Bei "uns" ist es so, das es erstmal keine "SAU" interessiert ob Du schwanger bist!
Wenn man das erste Mal im Büro erscheind und mitteilt, das man eine Aufgabe nicht erfüllen kann, wird man dumm angeschielt und es wird gefragt ob man sich nicht ein bisschen anstellt.
Es kam sogar soweit, das Patienten oder deren Angehörige im Büro angerufen haben und sich beschwert haben, wie man denn nur eine Schwangere zu Schwerstpflegefällen oder schwierigen Pat. schicken könnte.
ich weiss von kolleginnen, die mit Bauchkrämpfen von Einsätzen zurück gekommen sind, nur weil man sie dort hingeschickt hat, andere haben sich komplett den Rücken verhoben etc.
Ich war die Einzige (Schwangere), die sich durchgesetzt hat, hatte dafür aber auch die Hölle auf Erden!
War schon fast am Gewerbeaufsichtsamt weil meine Chefin der Meinung war, ich hätte kein Anspruch auf Urlaub bis zum Mutterschutz.
So, jetzt habe ich, ohne es zu merken, mich mal richtig ausgekotzt : )
Sorry!
Vielleicht hat krümmelchen ja Glück und Ihr Chef hat Verständniss!
Im Krankenhaus ist das Alles super geregelt, in der amb. Pflege findest Du nicht mal das MuSchugesetz ausgehangen obwohl dort fast nur Frauen arbeiten.
LG M.

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