Geschrieben von Linda761, 25. SSW am 20.02.2007, 16:19 Uhr |
@Linda761
Doch, man kann sich beitragsfrei krankenversichern, auch wenn man keinen Arbeitgeber hat. Entscheidend ist der Status vor der Geburt. Wenn sie nach dem Ende ihres Arbeitsvertrags über das Arbeitsamt gesetzlich krankenversichert wird, kann sie sich nach der Geburt für die Dauer der Elternzeit beitragsfrei krankenversichern.
Es wird jede Mutter in der Elternzeit gleich behandelt. Man kommt nur dann nicht in die gesetzliche Krankenversicherung, wenn man auch schon vorher nicht gesetzlich krankenversichert war.
Selbstverständlich kann man ohne Arbeit Elternzeit nehmen. Elternzeit ist ja nicht nur für den Job relevant, sondern auch für die Anrechnung in der gesetzlichen Rentenversicherung (und arbeitslose Mütter kriegen ihre Kinder genauso angerechnet wie welche, die vorher gearbeitet haben).
- Wie funktioniert das mit dem Eltergeld+Erz.geld wenn... - Sandra78, 10. SSW 20.02.07, 15:16
- Re: Wie funktioniert das mit dem Eltergeld+Erz.geld wenn... - Mariposa, 16. SSW 20.02.07, 15:26
- Re: Wie funktioniert das mit dem Eltergeld+Erz.geld wenn... - Linda761, 25. SSW 20.02.07, 15:27
- erziehungsgeld gibt es nicht mehr - two_kids 20.02.07, 15:29
- Noch was vergessen... - Mariposa, 16. SSW 20.02.07, 15:30
- @Linda761 - two_kids 20.02.07, 15:32
- Re: @Linda761 - Linda761, 25. SSW 20.02.07, 16:19
- Danke für eure Mühe/echt lieb!!!!!!!!!!!!!!!!!! - Sandra78, 10. SSW 20.02.07, 17:08
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