Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von mini-mama1989, 38. SSW am 24.05.2008, 20:19 Uhr

Leberwurst?

Grundsätzlich spricht nichts dagegen, auch in der Schwangerschaft Wurstwaren zu essen, vorausgesetzt diese wurden während der Herstellung ausreichend erhitzt. Bei verpackten Wurst- und Fleischwaren sollten Sie die Aufschrift beachten, insbesondere wenn es sich um Ware mit einer sehr langen Mindesthaltbarkeitsfrist handelt. Wurden sie unter Vakuum oder unter Schutzatmosphäre verpackt, so sollten Sie vorsichtshalber darauf verzichten.

Ob Wurst- und Fleischwaren bei der Herstellung ausreichend erhitzt wurden, erkennen Sie an der Farbe. Alles was hellrosa ist, ist in der Regel erhitzt. Erhitzt ist z.B. Kasseler, Kochschinken, Puten- oder Hähnchenbrust, Leberwurst, Lyoner, Fleischwurst, Mortadella, Bierwurst. Diese Wurstsorten mit hellrosa Farbe können Sie ohne Sorge genießen. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Das sind streichfähige Rohwürste, z. B. Teewurst, Mettwurst, Schmierwurst. Sie werden aus rohen Zutaten hergestellt, sind aber aufgrund ihres hohen Fettgehalts ebenfalls rosa. Diese streichfähigen Rohwürste sollten Sie während der Schwangerschaft vorsichtshalber nicht essen.

Dunkelrote Schinkensorten sind aus Rohware. Das gilt z. B. für Schwarzwälder, Parmaschinken, Lachsschinken, Schinkenspeck. Diese sollten Sie während der Schwangerschaft in unerhitztem Zustand nicht essen. Essen können Sie dagegen ohne Sorge Kochschinken (hellrosa).

Salami, Landjäger, Plockwurst, Cervelatwurst oder Katenwurst bilden dagegen wieder eine Ausnahme. Sie haben zwar eine dunkelrote Farbe und werden aus rohen Zutaten hergestellt, da sie aber sehr lange reifen, ist eine Übertragung von Toxoplasmoseerregern ausgeschlossen.
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Unabhängig davon kann es aber selbst bei erhitzten Wurst- und Fleischwaren zu einer nachträglichen Übertragung von krankmachenden Bakterien kommen, wenn die Produkte nicht sorgfältig behandelt werden. Um dies zu vermeiden, empfehlen wir grundsätzlich, frischen Aufschnitt von der Fleischtheke nur in kleinen Mengen einzukaufen und innerhalb von 2-3 Tagen verbrauchen. Dies gilt auch für industriell hergestellte und verpackte Produkte. Achten Sie darauf, die Wurstwaren nur mit sauberem Besteck zu entnehmen und die Reste gut verpackt im Kühlschrank aufzubewahren. Auf unter Vakuum und Schutzatmosphäre verpackte Ware sollten Sie vorsichtshalber verzichten.
LG bibi

 
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