Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Soryna, 22. SSW am 06.03.2007, 14:01 Uhr

Komplizierte Frage zum Elterngeld

Hi,

schau mal hier nach (Bundesministerium für Familie)

http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=3028.html

so wie ich das verstehe:

1) ja, man kann bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten ohne den Elterngeldanspruch zu verlieren, aber der Verdienst wird angerechnet. Es gibt dazu auch einen Elterngeldrechber im www.

2) du köntest das Elterngeld nur als Berufstätige beantragen.

Güße

 
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