Geschrieben von Bianca1975, 29. SSW am 20.07.2005, 15:28 Uhr |
Kennt sich vielleicht jemand aus?
He he, genau, jetzt verstehe ich was du meinst.
Also, in den zwei Wochen die du Urlaub hast solltest du eigentlich eben zwei Wochen Dein Gehalt bekommen.
Ab dann das Mutterschaftsgeld, wobei ich dir jetzt nicht sagen kann, ob dein Arbeitgeber seinen Anteil zahlen muß...
Weil eigentlich nur der Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuß wegfällt, wenn die neue Mutterschutzfrist mit der alten Elternzeit zusammenfällt. Und das ist ja bei dir nicht, auch wenn es nur zwei Wochen sind.
Um sichere Antwort zubekommen, kannst du auch beim Servicetelefon des Bundesminsteriums für Familie, Senioren (...) anrufen. Steht auf meiner Broschüre(die ich von denen habe) so zumind. drauf ;o)
01801/ 907050 9-18 Uhr 4,6 ct die Minute sonst 2,5 ct
Achso erreichbar sind die wohl Montag bis Donnerstag von 7 - 19 Uhr
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Liebe Grüße
018
- Kennt sich vielleicht jemand aus? - Nicole150678, 26+2. SSW 20.07.05, 14:04
- Re: Kennt sich vielleicht jemand aus? - Bianca1975, 29. SSW 20.07.05, 14:52
- Re: Kennt sich vielleicht jemand aus? - Nicole150678, 26+2. SSW 20.07.05, 15:12
- Re: Kennt sich vielleicht jemand aus? - Bianca1975, 29. SSW 20.07.05, 15:28