Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Alex I., 32. SSW am 16.03.2008, 21:22 Uhr

Kennt sich jemand mit dem MuSchG aus???

Nein, eben nicht. Die 4 Stunden fangen nicht wieder von vorne an, nur weil man mal 2 Minuten sitzen konnte.
Du darfst an einem Arbeitstag im gesamten nicht über diese 4 Stunden hinaus eine stehende Tätigkeit ausüben und du mußt während dieser Zeit immer die Möglichkeit haben, dich hinzusetzen.

LG
Alexandra

 
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