Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Basketball am 24.11.2008, 10:50 Uhr

Kennt sich jemand mit Resturlaub aus?

Danke für Deine Nachricht, habe eben gerade das gefunden:
§ 17 Erholungsurlaub
Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten.

Habe eben auch bei vielen gelesen, dass man noch bi 8 Wochen nach Entbindung, also ich dann bis August Urlaubsanpruch haben soll.....?
Haben kine Personalabteilung, sind ein kleiner Betrieb und deshalb wollte ich mich ersteinmal erkundigen, da meine Chefin es oftmals so regelt, wie sie möchte und nich wie es gesetzlich vorgeschrieben ist.

 
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