Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Lessa, 40+++. SSW am 29.11.2006, 23:52 Uhr

Infos aus der Personalabteilung

Hallo,

da ich in einer Personalabteilung arbeite, kann ich Dir Folgendes sagen: Die Elternzeit muss noch während des Mutterschutzes aber nach der Geburt des Kindes schriftlich beantragt werden. Grundsätzlich hat jede Mutter einen gesetzlichen Anspruch auf Gewährung von Elternzeit bis zu maximal 3 Jahren. Die 3 Jahre können portionsweise, jedoch immer im Anschluss beantragt werden und der AG muss sie gewähren. Außerdem hast Du während der Elternzeit Anspruch darauf, Teilzeit zu arbeiten - seien es nun 30 Wochenstunden oder 20 oder was auch immer. Diese Arbeitszeitvereinbarung hat KEINEN Einfluss auf Deinen eigentlichen Arbeitsvertrag! Normalerweise wird das durch einen Zusatzvertrag geregelt, der lediglich Gültigkeit für die Zeit der Elternzeit hat. Danach greift dann wieder Dein alter Vertrag. Für die Zeit der Elternzeit besteht Kündigungsschutz, Du hast nach Ablauf der zeit Anspruch auf Deine alte Stelle bzw. auf eine gleichwertige Stelle zum mindestens selben Gehalt. Noch ein Tipp: Wenn Du das beantragst, sende eine Kopie zur Info an den betriebsrat, damit der das vielleicht auch mit im Auge bahält - man weiss ja nie! ;o)
Bei weiteren Fragen - gern.

Gruß, Steph

 
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