Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Kalogo, 10. SSW am 07.09.2005, 12:18 Uhr

ich bekomm die krise....

Hallo Samira,

die gesamte Rechtslage kann ich hier auf die Schnelle nicht darstellen, aber mal soviel :
Der Austausch der Heizung und der Wasserleitungen ist eine Modernisierung und die muß der Mieter grundsätzlich dulden. (Es gibt eine Härtefallbestimmung, aber die wird bei Euch kaum greifen, denke ich).

Entscheidend ist aber und das könnte Dir helfen :
Der Vermieter muß solche Maßnahmen spätestens drei Monate vor Beginn der Arbeiten anzukündigen. Diese Frist wäre bei Euch ja nicht eingehalten.

Rein rechtlich kannst Du Dich gegen die Arbeiten im Oktober also wehren.

Vermutlich willst Du mit dem neuen Vermieter nicht gleich Ärger; von daher wäre es ratsam, mit ihm erst einmal freundlich zu reden, auf Eure besondere Situation hinzuweisen. Wie die Rechtslage aber ist, kannst Du dabei natürlich freundlich durchblicken lassen, so in der Art, Du wolltest ja nicht darauf beharren, aber es sollte sich doch eine für alle akzeptable Lösung finden ...

Damit hat man i.d.R. den größten Erfolg; Paragraphenreiterei kann ja niemand leiden.

Ach ja, um eine Mieterhöhung werdet Ihr vermutlich nicht herumkommen. Dazu müßte man aber mehr Einzelheiten wissen und dazu läßt Du Dich am besten vom Mieterbund o.ä. beraten.

Viel Erfolg und alles Gute für die restliche Kugelzeit !

LG Julia

 
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