Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von yunis, 18. SSW am 28.04.2010, 16:08 Uhr

Hier der Beweiss !!!!!!!!!!! Paragrahp so und so... die Regelung gilt seit 1998

also bei uns ist das so:
ich lebe in scheidung und bekomme mit meinem aktuellen partner nachwuchs....
sind wir zum zeitpunkt der geburt geschieden kann ich mir den nachnamen aussuchen,da wir schon beim juamt eine anerkennung und sorgerrecht bekommen haben.
sind wir nicht geschieden,muss mein nochehemann sogar dem namen zustimmen.und später wird das dann geändert.....
so ist das...

 
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