Geschrieben von ifunanya, 17. SSW am 04.07.2008, 18:26 Uhr |
Haushaltshilfe
Nach einer Geburt hast du Anspruch af eine Haushaltshilfe, vor allem wenn du kleine Kinder zu betreuen hast.
Schon damit dein Wochenbett gewährleistet ist.
Also ab zu KK und Antrag gestellt. Es muß im übrigen kein FA zustimmen. Du mußt lediglich die Geburtsbescheinigung des KH bzw. der Hebamme vorlegen.
- Haushaltshilfe - zauberelfchen, 34. SSW 04.07.08, 17:41
- Re: Haushaltshilfe - 3wonders, 32. SSW 04.07.08, 17:56
- Re: Haushaltshilfe - ifunanya, 17. SSW 04.07.08, 18:26
- Re: Haushaltshilfe - Maus3152 04.07.08, 18:56
- Kein genereller Anspruch! - mamafürvier 04.07.08, 19:58
- Re: Kein genereller Anspruch! - 3wonders, 32. SSW 04.07.08, 20:08
- Re: Kein genereller Anspruch! - mamafürvier 04.07.08, 20:13
- Re: Haushaltshilfe - Rosinchen78, 36. SSW 04.07.08, 20:34
- Re: Kein genereller Anspruch! - ifunanya, 17. SSW 04.07.08, 21:29
- Re: Haushaltshilfe - montpelle 04.07.08, 23:18
- Re: Haushaltshilfe - jingle 05.07.08, 10:01
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