Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von wombat2, 29. SSW am 03.12.2008, 18:02 Uhr

HILFE...

Also, Dein HAusarzt darf ein Beschäftigungsverbot ausstellen, nicht nur dein FA! Wenn Dein HAusarzt die Geschichte schon kennt: Ab zu ihm!

Im Mutterschutzgesetz steht drin, das ein Iniv. Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden darf, wenn die Richtlinien des Mutterschutzgesetz nicht ausreichen, um die Schwangerschaft zu schützen. Denke psych. Belastung können da auch mitgezählt werden.
Nur Mut, spreche mal mit deinem HA
Alles Gute Wombat

 
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