Geschrieben von tini80 am 16.11.2016, 14:03 Uhr |
@Glueckskeksli, Grundschulkinder sind aber viel älter...
... und somit ist eine CMV-Immunität nicht Voraussetzung dafür, dass man schwanger unterrichten darf.
Insgesamt interessiert es, zumindest hier in Bayern, die Vorgesetzten (sprich Schulamt, Schulleitung) wenig, gegen welche Kinderkrankheiten die Lehrkraft nicht immun ist. Da muss man sich selber kümmern - denn es gibt zwar theoretische Vorschriften (dass man z.B. bei Grippefällen die betroffene Klasse für so und so viele Tage nicht betreten darf) aber wer soll sich da in der Praxis darum kümmern?
Ich denke aber, in anderen Bundesländern ist das etwas strenger und "von oben her" geregelt. Denke, das wird dann im Kindergartenbereich auch bundeslandabhängig sein (dort bekommt nämlich in Bayern gefühlt jede Erzieherin mit Bekanntgabe der Schwangerschaft ein BV, ich kenne echt keine Erzieherin, auch nicht im Ü3 Bereich, die ganz normal gearbeitet hätte - dafür hat jeder Verständnis, erwartet aber im Gegenzug, dass die schwangere GS-Lehrerin nicht so einen "Aufstand" macht und selbstverständlich in alle Klassen geht und selbstverständlich auch bis zum Schluss Sport und Schwimmen unterrichtet..)..
- Beschäftigungsverbot?! - Amselei 15.11.16, 21:56
- Re: Beschäftigungsverbot?! - sterntaler82 15.11.16, 22:42
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- Re: Beschäftigungsverbot?! - Glueckskeksli 16.11.16, 11:19
- @Glueckskeksli, Grundschulkinder sind aber viel älter... - tini80 16.11.16, 14:03
- Re: Beschäftigungsverbot?! - Maiglück2015 16.11.16, 23:53
- Re: Beschäftigungsverbot?! - Muffin2014 17.11.16, 13:28
- Re: Beschäftigungsverbot?! - sterntaler82 15.11.16, 22:42