Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Nine8, 36. SSW am 21.06.2010, 18:22 Uhr

Gestrichen wird gar nichts

das Elterngeld wird zukünftig wie Kindergeld, Unterhaltsvorschuß und ähnliche Leistungen als Einkommen auf den Hartz IV Satz angerechnet. Somit haben die Leistungsempfänger die 300 € nicht mehr zusätzlich.

 
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