Geschrieben von SilkeJulia am 23.04.2008, 20:32 Uhr |
Geld
Hallo,
also erstmal kriegst du auf jeden Fall Kindergeld (154 Euro monatlich). Das beantragst du nach der Geburt bei der Kindergeldstelle deines zuständigen Arbeitsamtes.
Dann kannst du Elterngeld beantragen (60% deines Einkommens für 12 Monate), ebenfalls nach der Geburt bei der zuständigen Elterngeldstelle. Von deiner Krankenkasse bekommst du als Arbeitnehmerin Mutterschaftsgeld während des Mutterschutzes - ruf deine KK zwecks Antrag an!
Des weiteren kannst du versuchen, Wohngeld zu kommen, wenn dein Einkommen gering ist.
Schön, wenn du dich mit dem Vater über den Unterhalt einigen kannst.
Die Düsseldorfer Tabelle kann als Anhalt dienen.
Wenn du dein Kind nach einem Jahr zu einer Tagesmutter bringen möchtest, kannst du beim Jugendamt Betreuungszuschuss beantragen.
LG,
Silke
Icq
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