Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von lenirettig, 34. SSW am 08.02.2007, 17:07 Uhr

Fragen zur Haushaltshilfe wenn es eine Freundin macht??

Theoretisch ja. Wenn Du eine Haushaltshilfe beschäftigst, übernimmst Du Arbeitgeberfunktion und musst die entsprechenden Steuern zahlen. Deine Verwandte muss das auch angeben und die Steuern zahlen, sofern Stundenanzahl und Lohn nicht über Minijob hinausgeht.
An sich nicht das Problem, wenn sie "schwarz arbeitet", allerdings: Wenn Dir Deine Ärztin die Hilfe verschreibt (ich hab 4 Stunden pro Tag bekommen, für Minijob also zuviel) und die Krankenkasse das übernehmen soll, musst Du bei Privatanstellung einen Vertrag vorlegen. Damit weiß die KK den Namen der Hilfe, und ich würde mich nicht drauf verlassen, dass sie das nicht meldet.
Ich hab mich aus ebendiesen Gründen für einen Pflegedienst entschieden, der auch Haushaltshilfe anbietet und bin sehr zufrieden damit.
Du kannst zu den ganzen Formalitäten aber auch nochmal bei der Kasse selbst anfragen.

 
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