Geschrieben von mf4 am 11.09.2013, 12:24 Uhr |
Frage zum Elterngeld
Für die Berechnung des Elterngeldes zählt das gesamte Einkommen in den letzten zwölf Monaten vor Beginn der Mutterschutzfrist. Dazu gehören auch Zweitjobs, die als Mini-Job oder im Rahmen einer Selbstständigkeit ausgeübt werden.
- Frage zum Elterngeld - excellence2 11.09.13, 12:15
- Re: Frage zum Elterngeld - mf4 11.09.13, 12:24
- Re: Frage zum Elterngeld - excellence2 11.09.13, 12:26
- Re: Frage zum Elterngeld - mf4 11.09.13, 12:24
Einleiten mit Gel bei 40+1ssw
Wie geht ihr damit um?
YUhhhhhhuuuuuuuuuuuuuuuuu
Nur ganz schwache 2. Linie - Erfahrungen?
Ergebnis beim Arzt :(
1.Termin: schlechte Nachricht... 2. Termin: positive Nachricht :-)
Soooo, war gestern beim Doc
Beschäftigungsverbot
Juckreiz am Körper