Geschrieben von Saturnchen am 27.11.2010, 8:34 Uhr |
Frage zum Beschäftigungsverbot!!!
Wenn man ein Beschäftigungsverbot erhalten hat, bekommt man dann sein normales volles Gehalt weiter oder wird es weniger/wird was abgezogen?
Vielen Dank
schönes WE euch
Re: Frage zum Beschäftigungsverbot!!!
Antwort von cke04 am 27.11.2010, 8:36 Uhr
du bekommst dein volles gehalt weiter!
Re: Frage zum Beschäftigungsverbot!!!
Antwort von NadineLausanne, 37. SSW am 27.11.2010, 8:40 Uhr
Also in der Schweiz ist das davon abhängig, wie lange Du schon bei Deinem AG gearbeitet hast, das ist auch so bei Krankschreibungen. Wenn ich hier einen Monat irgendwo arbeite, dann bekomme ich nichts. Ist aber vielleicht in D anders, bin schon zu lange weg.
Gruss, Nadine
Re: Frage zum Beschäftigungsverbot!!!
Antwort von Bina111, 16. SSW am 27.11.2010, 8:53 Uhr
du bekommst das voll Gehalt weiter.
lg
Re: Frage zum Beschäftigungsverbot!!!
Antwort von mami_2005, 10. SSW am 27.11.2010, 11:24 Uhr
volles gehalt,hatte ich damals auch
Re: Frage zum Beschäftigungsverbot!!!
Antwort von sternenkind2011, 28. SSW am 28.11.2010, 5:31 Uhr
Du bekommst dein volles Gehalt von deinem Arbeitgeber weiter,der holt sich das bei deiner Krankenkasse zurück,das gilt auch wenn man nur noch für ein paar Stunden arbeitsfähig geschrieben wird.
Ist Gesetzlich so fest geschrieben.