Geschrieben von NeueMami_2008, 28. SSW am 22.09.2008, 22:31 Uhr |
Frage wg. Beschäftigungsverbot
Hallo Grüß Dich,
es besteht KEIN Anspruch auf Weihnachtsgeld für Dich.
Lohnfortzahlung bei Krankenschein endet nach 6 Wochen. Danach erhälst Du lt. Gesetzgeber 72 Wochen wegen der gleichen Krankheit Krankengeld.
Auch wenn Du 3 x 2 Wochen krank bist, endet nach 6 Wochen die Lohnfortzahlung!
70 % vom netto sind das ca. - de facto bleiben ca. 60 % übrig, wegen diverser Abgaben.
Beschäftigungsverbot garantiert Dir VOLLEN Lohnausgleich bis zum Ende der Schwangerschaft. Wenn es Dir Dein Doc schon anbietet - dann mach es doch. Dein Arbeitgeber hat dadurch keinen Nachteil. Die Krankenkasse zahlt die Differenz an Deinen Arbeitgeber für Dich.
LG
Tanja
- Frage wg. Beschäftigungsverbot - honigbärchen07, 13. SSW 22.09.08, 22:21
- Re: Frage wg. Beschäftigungsverbot - NeueMami_2008, 28. SSW 22.09.08, 22:31
- Re: Frage wg. Beschäftigungsverbot - punkt06, 36. SSW 22.09.08, 22:33
- Re: Frage wg. Beschäftigungsverbot - justin+tomsmama 22.09.08, 23:06
- Re: Frage wg. Beschäftigungsverbot - justin+tomsmama 22.09.08, 23:08
- Re: Frage wg. Beschäftigungsverbot - Schnuckibaby, 26. SSW 22.09.08, 23:17
- Re: Frage wg. Beschäftigungsverbot - februar2007 23.09.08, 14:29
- @Hannah - honigbärchen07, 13. SSW 23.09.08, 22:00