Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von ..marion.., 19. SSW am 04.07.2007, 7:09 Uhr

Erziehungsurlaub und wieder ss

Fällt die Geburt des 2ten Kindes noch in den Erziehungsurlaub vom ersten, bekommst du kein Mutterschaftsgeld von der KK. Das bekämst du, würdest zwischen Ablauf des Erz.Urlaubes und dem Beginn des neuen Mutterschutzes Zeit wieder arbeiten. ( Läge darin noch Zeit)
Wie genau die regelung mit dem neuen Elterngeld aussieht, weiß ich nicht genau, aber ich glaube, dass dir nicht die 67% von deinem damaligen Lohn/Gehalt, welches du vor der Geburt des ersten Kindes erhalten hast, bekommst, da das Elterngeld sich ja nach dem Einkommen der vergangenen 12 Monate richtet. Solltest also du ( der Papa kann ja auch) die Elternzeit in Anspruch nehmen, stehen dir die 300,- Regelsatz zu sowie der Geschwisterbonus in Höhe von 75,-, da dein erstes kind unter 3 Jahren ist. Allerdings nur für 12 Monate oder gesplittet auf 2 Jahre;

Lg

 
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