Geschrieben von Saphira 1, 10. SSW am 04.01.2006, 9:25 Uhr |
Erziehungsgeldberechnung
Hallo!
Ich habe mal eine Frage zur Erziehungsgeldberechnung. Im Erziehungsgeldrechner soll man Einkünfte des Antragsteller aus dem Jahr der Geburt angeben. Wenn ich im August 2006 ET habe, bekomme ich ja für 7Monate noch Gehalt. Muss ich das hier ansetzen, auch wenn ich nach der Geburt ein Jahr gar keinen Verdienst habe oder soll man von den Einkünften nach der Geburt ausgehen? Den Betrag 0,00 kann man jedoch nich eingeben.
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Finde das alles noch etwas verwirrend.
LG Anja
Re: Erziehungsgeldberechnung
Antwort von MamavonIsa, 39. SSW am 04.01.2006, 9:30 Uhr
Hu hu guten Morgen!
Wenn DU Antragssteller, also nach der Entbindung im Erziehungsurlaub bist, ist DEIN Gehalt völlig uninteressant. Gezählt wir dann nur das Gehalt Deine Mannes. Und egal wann euer Krümel kommt, ob Januar 06 oder Dezember06, gewertet wird das Jahresbruttogehalt aus 2005-
Schau mal hier kann man das ungefähr berechnen:
http://www.zbfs.bayern.de/erziehungsgeld/rechner_04/start.html
LG und noch eine schöne Kugelzeit
Sonja