Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von 77shy am 01.08.2010, 23:29 Uhr

Er darf dir NICHT kündigen!!!

*Zitat*

Auch der besondere Kündigungsschutz für Schwangere gilt bereits während einer vertraglich vereinbarten vorgeschalteten Probezeit. Da das Gesetz hier keine Wartezeit vorsieht, greift dieser Sonderkündigungsschutz sofort mit Beginn des Arbeitsverhältnisses ein. Auch hier ändert die Probezeit also nichts daran, daß der Arbeitgeber einer Schwangeren gemäß § 9 Abs.1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) während der Schwangerschaft nicht kündigen kann.

*Zitat Ende*

MfG

 
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