Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von yvonnika am 20.10.2009, 14:03 Uhr

elterngeldantrag

hab mir den grad mal ausgedruckt und angeschaut.

wie bin ich eigentlich in dieser zeit versichert. bin bei der aok und unverheiratet???

und kann ich das geld auch erst für die zeit nach dem mutterschutz beantragen??? denn da werd ich ja eh noch bezahlt.

danke schonmal

 
5 Antworten:

Elterngeldantrag

Antwort von steda82, *. SSW am 20.10.2009, 14:14 Uhr

du bist ganz normal über deinen AG weiter versichert, wenn du vorher gearbeitet hast. Allerdings Beitragsfrei
Du kannst leider nicht die ersten 8 Wochen überspringen. Es gilt von Geburt an und das Mutterschaftsgeld wird voll angerechnet. Das heißt, die ersten 8 Wochen bekommst du kein Elterngeld. Ich habe nur für die letzten paar Tage des zweiten Monats Elterngeld bekommen.....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elterngeldantrag

Antwort von yvonnika am 20.10.2009, 14:19 Uhr

auf dem antrag kann man aber doch die monate angeben.
wenn man nun ab dem 3. beantragt?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elterngeldantrag

Antwort von hazi, 18. SSW am 20.10.2009, 14:25 Uhr

Hallo, das ist ja der Witz!! Alle sprechen immer von 12 bzw. 14 Monate Elterngeld! Das ist Quatsch!!! Jajaja, die Politker wissen schon wie sie das machen, aber wie´s wirklich ist, das erfährt man erst später!
LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elterngeldantrag

Antwort von jokasilemi, 35. SSW am 20.10.2009, 14:35 Uhr

ich hatte es probiert, mein mann nimmt die ersten beiden monate elternzeit und ich ab 3. monat

wurde aber letztendlich so gerechnet, dass ich auch ab geburt in elternzeit bin

dennoch werden wir es wieder so machen

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elterngeldantrag

Antwort von Dabini, 17. SSW am 20.10.2009, 20:21 Uhr

wie läuft es dann mit dem Geld?

Gehe Mitte Februar in Mutterschutz, bekomme dann ja Geld von der Krankenkasse und vom Arbeitgeber. Ich hab schon oft gelesen, dass das Mutterschaftsgeld dem Elterngeld angerechnet wird. Was bedeutet das?? Bekomme dann 8 Wochen lang nach der Entbindung ja immer noch Mutterschaftsgeld und direkt im Anschluss Elterngeld. Oder steh ich eine Zeit lang ohne Geld da, weil es halt angerechnet wird?!?!
Sorry, aber irgendwie konnte mir das bisher keiner so wirklich erklären...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.