Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von lanti am 09.04.2013, 12:58 Uhr

Elterngeld......

Beim Elterngeld wird das durchschnittliche Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt zugrunde gelegt.

Wenn das Kind also z.B. am 01.12.13 geboren wird, sind die Einkünfte vom 01.12.12-30.11.13 maßgeblich. Hat sie nur von 12/12 bis 06/13 Lohn bekommen, wird für diese Monate prozentual Elterngeld berechnet und für die 5 Monate danach werden, wenn sie kein Einkommen mehr hat, die 300 Euro Mindestbetrag zugrunde gelegt.

Der Durchschnitt aus beidem (7/12 Elterngeld in Höhe des anteiligen Nettolohns + 5/12 Mindestbetrag 300 Euro) ergibt den mtl. Zahlbetrag (1/12 des gesamten Jahresanspruchs).

 
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