Geschrieben von lanti am 09.04.2013, 12:58 Uhr |
Elterngeld......
Beim Elterngeld wird das durchschnittliche Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt zugrunde gelegt.
Wenn das Kind also z.B. am 01.12.13 geboren wird, sind die Einkünfte vom 01.12.12-30.11.13 maßgeblich. Hat sie nur von 12/12 bis 06/13 Lohn bekommen, wird für diese Monate prozentual Elterngeld berechnet und für die 5 Monate danach werden, wenn sie kein Einkommen mehr hat, die 300 Euro Mindestbetrag zugrunde gelegt.
Der Durchschnitt aus beidem (7/12 Elterngeld in Höhe des anteiligen Nettolohns + 5/12 Mindestbetrag 300 Euro) ergibt den mtl. Zahlbetrag (1/12 des gesamten Jahresanspruchs).
- Elterngeld...... - Mandy4 09.04.13, 12:52
- Re: Elterngeld...... - lanti 09.04.13, 12:58
- Re: Ich danke dir;-)))) - Mandy4 09.04.13, 13:21
- Für die 5 Monate werden 0 € zugrunde gelegt. - 77shy 09.04.13, 15:30
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