Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Fuchsina am 19.06.2011, 23:11 Uhr

Elterngeld

Meines Wissens nach ist es auch so, dass der Antrag auf Elterngeld maximal 3 Monate rückwirkend gestellt werden kann, d.h. spätestens 3 Monate nach Ablauf des Mutterschutzes muss der Antrag gestellt werden, wenn man kein Geld verlieren möchte.

Es ist aber m.E. sinnvoll, die Anträge schon vor der Geburt zu holen und alles vorzubereiten. Dann muss man nur noch die Geburtsurkunde abwarten und kann den Antrag losschicken. Da die Bearbeitung einige Wochen dauern kann, ist so ein Weg eine Lücke zwischen Mutterschaftsgeld und Auszahlung vom 1. Elterngeld zu vermeiden.

 
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